Eine Baslerin erreichte mit 23 Jahren die Matura im Selbststudium. Die Ausgleichs­kasse verweigerte ihrer Mutter für die letzten zwei Studienjahre die Ausbildungszulagen. Das Sozialversicherungsgericht Basel-Stadt bestätigte den Entscheid: Familienzulagen gebe es nur für Ausbildungen mit einem Aufwand ab 20 Stunden pro Woche. Die Gym­nasiastin habe aber weniger lang gelernt.

Sozialversicherungsg. BS, Urteil FZ.2023.4 vom 21.5.2024