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Eine Baslerin erreichte mit 23 Jahren die Matura im Selbststudium. Die Ausgleichskasse verweigerte ihrer Mutter für die letzten zwei Studienjahre die Ausbildungszulagen. Das Sozialversicherungsgericht Basel-Stadt bestätigte den Entscheid: Familienzulagen gebe es nur für Ausbildungen mit einem Aufwand ab 20 Stunden pro Woche. Die Gymnasiastin habe aber weniger lang gelernt.
Sozialversicherungsg. BS, Urteil FZ.2023.4 vom 21.5.2024
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