Ja. Alle Angestellten haben Anspruch auf die vollen Ausbildungszulagen – auch Teilzeitbeschäftigte –, wenn sie im Monat mindestens 580 Franken be­ziehungsweise im Jahr mindestens 6960 Franken verdienen.

Allerdings werden die Ausbildungszulagen (wie auch die Kinderzulagen) nur an einen Elternteil ausgezahlt und nicht «gesplittet». Sind beide Elternteile erwerbstätig, so erhält der­jenige die Ausbildungszulagen, der das höhere AHV-pflichtige Einkommen hat.

Demzufolge bezieht in Ihrem Fall Ihr Mann die volle Zulage, die mindestens 250 Franken pro Kind und Monat beträgt (siehe K-Tipp 1/11).

Wichtig: Solche Fami­lienzulagen erhält man nicht automatisch, sie müssen beim Arbeitgeber beantragt ­werden. Dieser leitet den Antrag an die ­zuständige Familienausgleichskasse weiter.