Eigentlich steht in der Schweizer Signalisationsverordnung klipp und klar: «Nicht vorgesehene Signale und Markierungen sind unzulässig.» Doch der Gesetzestext lässt Hintertüren offen. Gemeinden und Kantone nutzen sie. Viele Verkehrsplaner erfinden ihre eigenen Strassenmarkierungen. Zum Vorteil der Verkehrsteilnehmer? Kaum.
- Küssnacht SZ
Im Unterdorf sieht man allerlei Schriften auf der Strasse, die von Fussgängern und Autos gleichzeitig genutzt wird: «See», «Rigi», «Gessler» oder «Tell». Wenn Autofahrer die Wörter entziffern wollen, müssen sich Fussgänger in Sicherheit bringen.
Dabei haben Verkehrsplaner das Gegenteil im Sinn. Sie wollen Begegnungszonen (mit Tempo 20 und Fussgängervortritt), Tempo-30-Zonen (ohne Fussgängervortritt) und ganze Ortsdurchfahrten sicherer machen.
Was dabei herauskommt, zeigen auch die folgenden Beispiele:
- Belpmoos BE
Ein roter Streifen geht quer über den Kreisel. Hinten dient er als Taxistandplatz. Doch was bedeutet er im Kreisel? Gar nichts. Denn es handelt sich um eine Begegnungszone. Fussgänger haben ohnehin überall Vortritt. Der Kanton Bern schreibt dazu: «Der rote Teppich ist ein Element der Gestaltung des Flughafenvorbereichs. Ziel: die Strasse weniger fahrdynamisch wirken zu lassen und damit beizutragen, dass sie als sicherer Ankunftsort wirkt.» Gut zu wissen.
- Yverdon VD
Seit der Expo 02 ist die Bahnhofstrasse neu gestaltet. Nun hats allerlei farbige Streifen und Flächen, teilweise mit integrierten Pfeilen. Bestimmt fahren die Autos langsamer. Aber sind die Fahrer auch aufmerksamer?
- Gümligen BE
Der Buchstabensalat in der Hinteren Dorfgasse soll wohl auf die benachbarte «British School» aufmerksam machen. Doch die Beratungsstelle für Unfallverhütung rät von solchen Fantastereien auf Strassenbelägen ab.
- Rapperswil BE
Überfahren erlaubt? Und wenn ja: In welche Richtung? Für den Kanton Bern ist klar: Es ist ein «Mehrzweckstreifen», er dient «den Schülern als Querungshilfe». Doch selbst Fachleute wissen nicht so recht, was ein Mehrzweckstreifen ist. Der Kanton Aargau schreibt etwa: «Der Mehrzweckstreifen hat entweder eine Funktion oder mehrere. In der Regel ist er für Motorfahrzeuge und Zweiräder befahrbar, oft auch für den Fussverkehr nutzbar. Ein Mehrzweckstreifen kann in einzelne Abschnitte gegliedert sein. Diese erfüllen jeweils eine oder mehrere Funktionen.» Alles klar?
- Zürich
Was wie ein Kreisel aussieht, ist kein Kreisel. Das Schachbrettmuster soll vor dem Buckel in der Kreuzungsmitte warnen.
- Muri BE
Die Dreiecke sollen vor dem Buckel warnen. Doch die Proportionen sind so unglücklich gewählt, dass sie bedeuten könnten: «Kein Vortritt.» So wie in Zürich (7b).
Aufruf
Haben auch Sie sich schon über seltsame Strassenmarkierungen gewundert oder geärgert? Antworten Sie auf www.ktipp.ch oder an redaktion@ktipp.ch.
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Baustellen-Signalisationen
Temporäre Baustellen-Signalisationen sind schweizweit oft sehr schlecht gestaltet und verursachen immer wieder Gefahren, statt diese zu reduzieren. Fussgänger müssen oft den Weg suchen, und Fahrradfahrer finden sich auch mal auf einer Autobahneinfahrt. Am schlimmsten ist das Ganze vermutlich in der Stadt Zürich: Zuständig sind Polizisten ohne jede Schulung in Verkehrspsychologie. Unsinnige Signalisationen sind die übliche Folge.