Eigentlich steht in der Schweizer Signalisa­tionsverordnung klipp und klar: «Nicht vorge­se­he­ne Signale und Markierungen sind unzulässig.» Doch der Gesetzestext lässt Hintertüren offen. Gemeinden und Kantone nutzen sie. Viele Verkehrsplaner erfinden ihre eigenen Strassenmarkierungen. Zum Vorteil der Verkehrsteilnehmer? Kaum.

  1. Küssnacht SZ

Im Unterdorf sieht man ­allerlei Schriften auf der Strasse, die von Fussgängern und Autos gleichzeitig genutzt wird: «See», «Rigi», «Gessler» oder «Tell». Wenn Autofahrer die Wörter entziffern wollen, müssen sich Fussgänger in Sicherheit bringen.

Dabei haben Verkehrsplaner das Gegenteil im Sinn. Sie wollen Begegnungszonen (mit Tempo 20 und Fussgängervortritt), Tempo-30-Zonen (ohne Fussgängervortritt) und ganze Ortsdurchfahrten sicherer machen.

Was dabei herauskommt, zeigen auch die folgenden Beispiele:

  1. Belpmoos BE 

Ein roter Streifen geht quer über den Kreisel. Hinten dient er als Taxistandplatz. Doch was bedeutet er im Kreisel? Gar nichts. Denn es handelt sich um eine Begegnungszone. Fussgänger haben ohnehin überall Vortritt. Der Kanton Bern schreibt dazu: «Der rote Teppich ist ein Element der Gestaltung des Flughafenvorbereichs. Ziel: die Strasse weniger fahrdynamisch wirken zu lassen und damit beizutragen, dass sie als sicherer Ankunftsort wirkt.» Gut zu wissen.

  1. Yverdon VD 

Seit der Expo 02 ist die Bahnhofstrasse neu gestaltet. Nun hats allerlei farbige Streifen und Flächen, teilweise mit integrierten Pfeilen. Bestimmt fahren die Autos langsamer. Aber sind die Fahrer auch aufmerksamer?

  1. Gümligen BE 

Der Buchstabensalat in der Hinteren Dorfgasse soll wohl auf die benachbarte «British School» aufmerksam machen. Doch die ­Beratungsstelle für ­Unfallverhütung rät von solchen Fantastereien auf Strassenbelägen ab.

  1. Rapperswil BE 

Überfahren erlaubt? Und wenn ja: In welche Richtung? Für den Kanton Bern ist klar: Es ist ein «Mehrzweckstreifen», er dient «den Schülern als Querungshilfe». Doch selbst Fachleute wissen nicht so recht, was ein Mehrzweckstreifen ist. Der Kanton Aargau schreibt etwa: «Der Mehrzweck­streifen hat entweder eine Funktion oder mehrere. In der Regel ist er für Motorfahrzeuge und Zweiräder befahrbar, oft auch für den Fussverkehr nutzbar. Ein Mehrzweckstreifen kann in einzelne Abschnitte gegliedert sein. Diese erfüllen jeweils eine oder mehrere Funktionen.» Alles klar?

  1. Zürich 

Was wie ein Kreisel aussieht, ist kein Kreisel. Das Schachbrettmuster soll vor dem Buckel in der Kreuzungsmitte warnen.

  1. Muri BE 

Die Dreiecke sollen vor dem Buckel warnen. Doch die Proportionen sind so unglücklich gewählt, dass sie bedeuten könnten: «Kein Vortritt.» So wie in Zürich (7b).

Aufruf

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