Inhalt
Der K-Tipp hat es schon mehrfach betont: Wenn ein Inkassobüro Schulden eintreibt, müssen Konsumenten den oft verlangten pauschalen Verzugsschaden nicht zahlen. Das gilt auch für andere unbegründete Posten der Inkassobüros wie etwa Adressprüfungskosten.
Zu zahlen ist nur der ursprünglich geschuldete Betrag plus Zinsen (sowie Mahngebühren, falls sie vertraglich vereinbart wurden).
Auch die Intrum Justitia verlangt regelmässig Verzugsschaden-Zahlungen - zwar mit dem H...
Kostenpflichtiger Artikel
Melden Sie sich bitte an oder wählen Sie eines unserer Print- oder Online-Abos mit kostenloser Rechtsberatung und vielen weiteren Vorteilen.
Abo ab 8 Franken