Der K-Tipp hat es schon mehrfach betont: Wenn ein Inkassobüro Schulden eintreibt, müssen Konsumenten den oft verlangten pauschalen Verzugsschaden nicht zahlen. Das gilt auch für andere unbegründete Posten der Inkassobüros wie etwa Adressprüfungskosten.



Zu zahlen ist nur der ursprünglich geschuldete Betrag plus Zinsen (sowie Mahngebühren, falls sie vertraglich vereinbart wurden).

Auch die Intrum Justitia verlangt regelmässig Verzugsschaden-Zahlungen - zwar mit dem H...