Daniel Reich aus Heerbrugg SG bestellt ab und zu bei Amazon.de Spielsachen. Im Dezember zum Beispiel für umgerechnet 36 Franken inklusive Versandkosten. Reich weiss: Weil die Mehrwertsteuer weniger als 5 Franken ausmacht, wird sie nicht erhoben. Deshalb fallen auch keine weiteren Gebühren an.
Doch die Speditionsfirma UPS, die das Paket über die Grenze geschafft hatte, sah das anders. UPS ging von einem Warenwert von 87 Franken aus. Folge: Daniel Reich musste Gebühren und Mehrwertsteuer von insgesamt Fr. 26.95 bezahlen.
Das Spiel wiederholte sich im Januar: Obwohl das Paket nur 38 Franken inklusive Versandkosten wert war, ging UPS von 89 Franken aus. Deshalb musste Reich diesmal sogar Fr. 27.10 zahlen.
Rätselhafte Tabelle
Natürlich beschwerte sich Daniel Reich, mehrmals sogar. Aber beim Anruf auf die Hotline habe man ihm gesagt, die Rechnung sei korrekt. Erst nach mehrmaligem Insistieren prüfte UPS die beiden Fälle.
Gegenüber dem K-Tipp behauptete UPS, Amazon habe den Warenwert nicht deklariert. Das stimmt nicht, wie ein Blick auf die Verpackung zeigt. Für die Berechnung von Mehrwertsteuer und Gebühren berief sich UPS auf eine «Tabelle der Zollbehörde». Diese verpflichte UPS, eine Frachtkostenpauschale von 52 Franken auf den Warenwert zu schlagen. Nur: Bei der Eidgenössischen Zollverwaltung weiss man nichts von einer solchen Tabelle. Sie gibt dem Amazon-Kunden recht: «Der Paketempfänger hat Anspruch auf eine Versteuerung des exakten Werts.» Mit anderen Worten: UPS müsste Daniel Reich die Mehrwertsteuer und die Gebühren zurückerstatten. Die Medienstelle von UPS stellte gegenüber dem K-Tipp in Aussicht: «UPS prüft dies und wird gegebenenfalls mit dem Zoll in Kontakt treten.»
Doch offenbar weiss bei UPS die Linke nicht, was die Rechte tut. Während die Medienstelle noch am Abklären war, hatte die Buchhaltung die Rückzahlung im ersten Fall schon erledigt und im zweiten in Aussicht gestellt.