Fehlalarm im Portemonnaie
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Ein Verkaufsgespräch wurde als «Sicherheits-beratung» getarnt. Doch auch dafür müssen Kunden nur zahlen, wenn dies vereinbart wurde.
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K-Tipp 14/2003
03.09.2003
Thomas Müller - tmueller@ktipp.ch
Kaum war Familie Parascandolo in ihr neues Haus in Thalwil ZH eingezogen, wurde sie von einem Einbrecher heimgesucht. Da kam der Prospekt der ortsansässigen Sicherheitsfirma Blaesi Trading, der kurz darauf im Briefkasten lag, gerade recht. Die Werbebotschaft für Funk-Alarmsysteme endete mit dem Angebot eines «unverbindlichen und umfassenden Beratungsgesprächs bei Ihnen zu Hause».
Doch der Besuch von Firmeninhaber Georg Blaesi bei Parascandolos war nicht unverbindlich: Blaesi ...
Kaum war Familie Parascandolo in ihr neues Haus in Thalwil ZH eingezogen, wurde sie von einem Einbrecher heimgesucht. Da kam der Prospekt der ortsansässigen Sicherheitsfirma Blaesi Trading, der kurz darauf im Briefkasten lag, gerade recht. Die Werbebotschaft für Funk-Alarmsysteme endete mit dem Angebot eines «unverbindlichen und umfassenden Beratungsgesprächs bei Ihnen zu Hause».
Doch der Besuch von Firmeninhaber Georg Blaesi bei Parascandolos war nicht unverbindlich: Blaesi verrechnete einen «Kostenanteil» von 120 Franken - und drohte später sogar mit einer Betreibung. Sehr zum Ärger von Luisa Parascandolo: «Herr Blaesi hatte uns nicht über die Kosten informiert. Die beiden anderen Anbieter, die wir angefragt hatten, machten die Offerte gratis.»
Das ist auch üblich so, wie Samuel Schlatter, Präsident des Verbands Schweizerischer Errichter von Sicherheitsanlagen, bestätigt: «Kostenverrechnungen für das Erstellen von Offerten für kleinere und mittlere Sicherheitssysteme sind nicht branchenüblich. Nur wenn explizit eine Sicherheitsberatung angeboten wird, kann dies mit dem Einverständnis des Kunden verrechnet werden.»
Genau eine solche Sicherheitsberatung habe er gemacht, versichert Blaesi. Selbst wenn dem so wäre: Weil von Kosten nie die Rede war, müssen Parascandolos nicht zahlen. Luisa Parascandolo freut sich: «Das war wohl ein Fehlalarm.»
Fragen Sie nach den Kosten!
Wer eine Offerte oder einen Kostenvoranschlag einholt, sollte ein paar Tipps beachten.
- Fragen Sie immer zuerst, ob die Offerte etwas kostet, und machen Sie gegebenenfalls einen bestimmten Betrag ab. Kostenvoranschläge, die ohne nennenswerten Aufwand erstellt werden können, sind gratis.
- Bestehen Sie auf einer schriftlichen Offerte.
- Bevor Sie ein defektes Gerät zur Abklärung geben, verlangen Sie, dass Ihnen das Geschäft die Kosten des Voranschlags beim Kauf eines neuen Geräts voll anrechnet.
- Falls Sie die Reparatur ausführen lassen, bilden die Kosten des Voranschlags einen Bestandteil der Reparaturkosten. Achten Sie darauf, dass sie nicht doppelt verrechnet werden.