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K-Tipp 20/2005
30.11.2005
Selbst wer sein Auto nach 19 Uhr in der blauen Zone abstellt und vor 8 Uhr wieder wegfährt, muss die Parkscheibe stellen - sonst riskiert er eine Busse von 40 Franken.
Was jeder Logik entbehrt, ist rechtlich begründet: Die Grundlage dazu schuf die Euro-Parkscheibe, die am 1. Januar 2003 eingeführt wurde. «Die Parkscheibe muss in der blauen Zone respektive bei der Signalisation "Parkieren mit Parkscheibe" grundsätzlich immer angebracht werden», erklärt Peter Stücheli von der Kantonspolizei Zürich. Ob es Sinn macht oder nicht, spielt keine Rolle.
Immerhin ist eine Änderung in Sicht: Am 1. März 2006 tritt eine Regelung in Kraft, welche die nächtliche Parkscheibenpflicht aufhebt - jedoch nur teilweise. Der TCS begrüsst die Änderung, Stücheli von der Kapo Zürich befürchtet neue Unsicherheiten. Denn die Aufhebung der Parkscheibenpflicht in der Nacht wird nur für die blaue Zone gelten, nicht aber für Parkfelder mit der Signalisation «Parkieren mit Parkscheibe».
(ota)
Was jeder Logik entbehrt, ist rechtlich begründet: Die Grundlage dazu schuf die Euro-Parkscheibe, die am 1. Januar 2003 eingeführt wurde. «Die Parkscheibe muss in der blauen Zone respektive bei der Signalisation "Parkieren mit Parkscheibe" grundsätzlich immer angebracht werden», erklärt Peter Stücheli von der Kantonspolizei Zürich. Ob es Sinn macht oder nicht, spielt keine Rolle.
Immerhin ist eine Änderung in Sicht: Am 1. März 2006 tritt eine Regelung in Kraft, welche die nächtliche Parkscheibenpflicht aufhebt - jedoch nur teilweise. Der TCS begrüsst die Änderung, Stücheli von der Kapo Zürich befürchtet neue Unsicherheiten. Denn die Aufhebung der Parkscheibenpflicht in der Nacht wird nur für die blaue Zone gelten, nicht aber für Parkfelder mit der Signalisation «Parkieren mit Parkscheibe».
(ota)
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