Ferien - nochmal von vorne
Verpfuschte Ferien wegen des Tsunami: Erst wies die Winterthur ein Ehepaar schnöde ab - dann zeigte sie sich kulant.
Inhalt
K-Tipp 7/2005
06.04.2005
Ernst Meierhofer - emeierhofer@ktipp.ch
Der Frust sass tief, als André und Gabriela Pagnamenta ihren Brief an den K-Tipp formulierten: «Es ist ganz einfach: Wenn eine Versicherung nicht zahlen will, beruft sie sich aufs Gesetz oder auf die Vertragsbedingungen.» Und: «Irgendeinen zusätzlichen passenden Paragrafen schütteln sie immer aus dem Ärmel - und die Versicherten sind die Dummen.»
Die Verbitterung des Ehepaars aus Wangen SO ist verständlich. Die beiden waren am 26. Dezember 2004, also am Tsunami-Tag, mit V...
Der Frust sass tief, als André und Gabriela Pagnamenta ihren Brief an den K-Tipp formulierten: «Es ist ganz einfach: Wenn eine Versicherung nicht zahlen will, beruft sie sich aufs Gesetz oder auf die Vertragsbedingungen.» Und: «Irgendeinen zusätzlichen passenden Paragrafen schütteln sie immer aus dem Ärmel - und die Versicherten sind die Dummen.»
Die Verbitterung des Ehepaars aus Wangen SO ist verständlich. Die beiden waren am 26. Dezember 2004, also am Tsunami-Tag, mit Vögele Reisen kurz nach Mittag nach Bangkok und weiter nach Phuket geflogen. Am nächsten Tag schickte Vögele das Paar wieder nach Hause. Denn inzwischen war klar, wie schlimm das Seebeben in Phuket selber und in ganz Südostasien gewütet hatte.
Als das Paar bei seiner Reiseversicherung «Intertours» der Winterthur anklopfte, kam postwendend ein knappes Schreiben zurück. Es gebe kein Geld, denn das Ereignis sei bei Antritt der Reise schon eingetreten gewesen (das Seebeben geschah um 01.58 Uhr Schweizer Zeit).
Winterthur und Vögele Reisen zahlten
Immerhin: Nach Intervention des K-Tipp hat sich die Winterthur bei Pagnamentas für die «Fehlbeurteilung» entschuldigt und in Kulanz eine Entschädigung in der Höhe von 4020 Franken gezahlt. Der «restriktive Einzelentscheid» habe die «angestrebte Kulanz im Zusammenhang mit dem Tsunami-Ereignis verfehlt».
Weil auch Vögele Reisen dem Paar 2940 Franken zurückerstattete, hat es damit die ganze Summe wieder auf dem Konto, die es ursprünglich für die verpatzten Ferien gezahlt hatte.
Geld zurück ist vorteilhafter als ein Reisegutschein
Das sind die wichtigsten Tipps, damit Sie auf Reisen gut versichert sind.
- Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse, wie Sie versichert sind, wenn Sie im Ausland ins Spital müssen.
- Besorgen Sie eine Annullationskosten-Deckung; sie kommt noch vor Reiseantritt zum Zug, wenn man eine vorausbezahlte Reise aus wichtigen Gründen (zum Beispiel Krankheit) nicht antreten kann.
- Ebenfalls wichtig: die Reisezwischenfall-Versicherung, oft auch Reiseschutz, Personenassistance oder SOS-Schutz genannt. Sie springt ein, wenn Reisende bereits unterwegs sind und verunfallen, wenn Kriege oder Streiks eine Fortsetzung der Reise verhindern oder wenn zu Hause nahe Angehörige sterben.
Aus diesem Baustein zahlen die Versicherungen Rettungs- und Transportkosten, sie übernehmen Mehrkosten, sie leisten Kostenvorschüsse für die Spitalbehandlung oder sie organisieren die Heimreise. Und sie erstatten als Schadenersatz denjenigen Anteil der Reisekosten zurück, den man wegen des Abbruchs der Ferien nicht «benutzen» konnte.
- Die Annullationskosten-Deckung und Reisezwischenfall-Versicherung sind kombiniert entweder für die Dauer der Reise beim Reisebüro abschliessbar oder als Jahrespaket zum Preis zwischen 150 und 250 Franken erhältlich.
- Unter Umständen zahlt die Jahres-Reiseversicherung statt Schadenersatz eine Ersatzreise in der Höhe des ursprünglich gebuchten Arrangements - und zwar bei schwerer Erkrankung oder Verletzung und nur dann, wenn die so versicherte Person die Ferien abbrechen muss und nach Hause geschafft wird.
Ein Schadenersatz statt eine Wiederholungsreise ist in den Policen folgender Versicherungen gedeckt: Basler, CSS, Europäische (Easytrip 365), Generali und Winterthur sowie beim VCS und TCS.
Grundsätzlich versichert ist die Ersatzreise beim Automobilclub ACS sowie bei Allianz (ab April 2005), Europäische (SOS-Paket), Mobiliar (Mobitour), Elvia (Reiseversicherungs-Pass), Zürich und Züritel.
Einzig ACS, Zürich und Züritel zahlen eine solche Entschädigung bar aus; der Kunde kann dann mit dem Geld machen, was er will. Die anderen Anbieter geben in solchen Fällen gemäss dem Kleingedruckten einen Gutschein ab, der in einem Reisebüro bei der nächsten Buchung einzulösen ist.
Ein solcher Gutschein kann nachteilig sein. Er verjährt im Prinzip schon nach zwei Jahren, und es kann auch sein, dass jemand nach einem schweren Unfall im Ausland gar nicht mehr verreisen will oder kann. In diesem Fall sollten Sie das Gespräch mit der Reiseversicherung suchen und um die Barauszahlung des Gutscheins bitten. Die Anbieter sagen, das sei in Ausnahmefällen möglich.