Wer eine Reise nicht antreten kann, bleibt oft auf einem Grossteil der Kosten sitzen. Auch eine Annullierungskostenversicherung deckt nicht alle Eventualitäten ab. Scheitert zum Beispiel eine Partnerschaft – und mit ihr die romantische Reise in die Karibik –, ist dies kein Versicherungsfall. Dann kann es richtig ins Geld gehen, die Buchung zu stornieren. Denn Reiseanbieter verlangen in solchen Fällen oft hohe Gebühren.
Was viele nicht wissen: Man kann eine Reise auch weiterverkaufen, statt sie zu stornieren. Dazu muss man zuerst beim Reiseveranstalter prüfen, ob die Buchung übertragbar ist. Wichtig: Bei einer Pauschalreise hat der Kunde laut Gesetz Anspruch auf den Weiterverkauf, wenn er das Reisebüro rechtzeitig vor Reiseantritt informiert. Allerdings können bei Flügen Gebühren für die Namensänderung anfallen.
Buchungen von Hotelzimmern oder Ferienwohnungen können in der Regel ohne Probleme weitergegeben werden. Wer nicht selbst einen Abnehmer suchen will, kann einen Vermittler mit der Suche beauftragen. Es gibt verschiedene Spezialisten.
- Pauschalreisen weiterverkaufen: Auf dem Portal Stornopool.de findet man günstige Reisen in alle Welt – angeboten von Privaten, die ihre bezahlten Ferien nicht antreten können. Das Prinzip: Wer eine Reise oder einen Flug weiterverkaufen möchte, legt einen Preisrabatt fest, gibt die Höhe der Gebühren für die Namensänderung an sowie die Stornogebühr, die der Reiseveranstalter erheben würde. Ein Programm errechnet dann die Ersparnis des Verkäufers durch den Weiterverkauf im Vergleich zur Stornierung. Falls sich ein Käufer findet, beansprucht Stornopool.de eine Provision in Höhe von 23,8 Prozent des eingesparten Betrags.
Beim Portal Tradeyourtrip.de beträgt die Provision 15 Prozent des Verkaufspreises. Dieses niederländische Portal bietet die Möglichkeit, den optimalen Preis für den Weiterverkauf einer Reise zu ermitteln. Es steht aber jedem Verkäufer frei, einen höheren Preis festzulegen als den vorgeschlagenen.
l Nachmieter fürs Hotelzimmer finden: Auf dem Portal Cancelon.com ist es möglich, Hotelzimmer kostenlos zum Verkauf anzubieten. Findet sich ein Käufer, fällt eine Vermittlungsgebühr von 10 Prozent an. Dafür garantieren die Vermittler eine sichere Kaufabwicklung.
Tipp: Die Portale sind auch eine gute Adresse für Schnäppchenjäger. Beispiel: In der Woche 15 gab es auf Stornopool.de eine Rundreise für zwei Personen zu den Metropolen Chinas und Japans für umgerechnet 3160 Franken. Beim Reiseveranstalter Dertour kostet sie 5060 Franken.
Flugstornierung: Mindestens die Flughafen taxen sind geschuldet
Keine Hilfe können die im Haupttext erwähnten Portale bieten, wenn ein Flug nicht weiterverkauft werden darf, was häufig der Fall ist. Dann bleibt nur die Stornierung.
Häufig geben die Fluggesellschaften von sich aus keinen Rappen zurück. Dabei müssten sie Steuern und Gebühren, die im Flugpreis enthalten waren, den Kunden zurückerstatten.
So geht man vor:
- Um die Flughafentaxen zurückzubekommen, müssen Betroffene selbst aktiv werden und von der Fluggesellschaft die Rückzahlung verlangen.
- Diverse Fluggesellschaften verlangen für die Rückerstattung eine Gebühr. Bei Swiss zum Beispiel sind das 25 Franken, bei Airberlin 25 Euro.
- Wurde der Flug über ein Reisebüro gebucht, muss man sich an dieses wenden, nicht an die Fluggesellschaft.
- Weitere Infos auf www.ktipp.ch/Service/Merkblatt «Das Wichtigste zum Reiserecht»
Tipp: Die Internetseite Ticketrefund.de bietet an, «das vertragliche Kündigungsrecht» gegenüber der Fluglinie durchzusetzen und sich für eine möglichst hohe Rückerstattung einzusetzen. Im Erfolgsfall liegt die Provision bei maximal «30 Prozent des tatsächlich zurückerhaltenen Betrages». Darüber hinaus bietet die Site auch an, Individualreisen zu stornieren, wenn diese auch Flüge enthalten.