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Nein. Sie sprechen von den sogenannten kontrollfreien Tagen, die oft auch Stempelferien genannt werden. Arbeitslose haben jeweils nach 60 Tagen kontrollierter Arbeitslosigkeit Anspruch auf 5 aufeinanderfolgende kontrollfreie Tage. Diese «Ferien»-Tage dürfen nicht einzeln bezogen werden, sondern nur in Blöcken.
An diesen kontrollfreien Tagen müssen Arbeitslose nicht vermittelbar sein. Das heisst: Sie müssen in dieser Zeit keine Arbeit suchen. Die kontrollfreien Tage sind aus den monatlichen Abrechnungen der Arbeitslosenkasse ersichtlich.
Betroffene müssen ihre kontrollfreien Tage mindestens 14 Tage, bevor sie sie beziehen, dem Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) melden.
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