Nein. Sie, Ihre Schwester und Ihr Bruder können als Gesamteigentümer nur ­gemeinsam über das Fe­rienhaus bestimmen. Solange diese Gemeinschaft besteht, kann keiner das Haus oder einen Anteil ­eigenmächtig verkaufen. Dazu braucht es zwingend die Einwilligung aller beteiligten Eigentümer.

Anders wäre es, wenn alle drei zu je einem Drittel Miteigentümer wären. Dann könnte Ihr Bruder seinen Drittel jederzeit auch ohne Ihre Einwilligung verkaufen. Ob Gesamteigentum an der Liegenschaft oder Miteigentum zu einem bestimmten Teil besteht, geht aus dem Grundbuch hervor.

Will einer von mehreren Gesamteigentümer seinen Teil ausbezahlt haben, könnte er dies auf gerichtlichem Weg verlangen. In diesem Fall wäre es sinnvoll, wenn Sie und Ihre Schwester Ihren Bruder auszahlen würden. Das dafür nötige Geld erhalten Sie heute günstig über eine Hypothek.