Der Leiter eines Jugendheims hat mehrfach Jugendliche im Alter zwischen 11 und 16 Jahren mit Gurten ans Bett gefesselt oder in Handschellen gelegt - zum Teil stundenlang. Damit bestrafte er sie, weil sie zum Beispiel einen Joint geraucht hatten oder zu spät ins Heim zurückgekehrt waren.

Für diese Freiheitsberaubung wurde der Heimleiter zu einer bedingten Gefängnisstrafe von einem Monat verurteilt.

Die Jugendlichen wussten zwar, dass solche Fesselungen im Heim üblich waren; teilweise hatten sie dem auch in allgemeiner Form zugestimmt. Diese Zustimmung genügt aber nicht. Sie wäre nur gültig gewesen, wenn die Jugendlichen zu jeder einzelnen konkreten Fesselung Ja gesagt hätten; das war aber nicht der Fall.

(upi)

Bundesgericht, Urteil 6P .106/2006 vom 18.8.2006