Die Generali-Versicherung wirbt zurzeit bei Eltern für eine Versicherung unter dem Motto: «Sparbatzen und Schutz für Ihr Kind». Das sei ein «kindgerechter Versicherungsschutz», die Kleinen seien damit «vollumfänglich abgesichert».
Doch das Angebot hat zwei Haken. Der Versicherungsschutz gilt nur bei Unfall und nicht bei Krankheit. Zudem kombiniert das Angebot den Risikoschutz mit einem Sparprozess – und von solchen Mischformen rät der K-Tipp ab.
Damit sind die zwei wichtigsten Prinzipien angesprochen, die Eltern beachten sollten, wenn sie ihre Kinder zusätzlich versichern möchten:
- Achten Sie immer darauf, dass die Folgen von Krankheiten mitversichert sind. Nur den Unfall zu versichern, ist zwar viel günstiger, aber eben keine «vollumfängliche» Absicherung. Auch viele Krankenkassen bieten übrigens Zusatzversicherungen an, die nur die Unfallfolgen abdecken.
Warum auch Krankheiten eingeschlossen sein sollten, ergibt sich aus der Statistik. Nach Schätzungen der Versicherungsgesellschaft Convia werden Kinder siebenmal häufiger durch Krankheit invalid als durch Unfall.
- Wer einen Sparprozess mit einer Risikodeckung kombiniert, ist nicht mehr flexibel. Besser ist es, sich beim Sparen auf Angebote der Banken zu konzentrieren und die Versicherung separat abzuschliessen.
Einmalige Auszahlung oder jährliche IV-Rente
Einen zweiteiligen Vorschlag für eine solche rei-ne Versicherungslösung – ohne Zwangssparen – präsentiert der K-Tipp mit den zwei Vergleichstabellen. Damit sind eine einmalige Kapitalauszahlung bei Invalidität sowie eine anschliessende jährliche Rente versichert.
Mit der einmaligen Kapitalauszahlung lassen sich zum Beispiel behindertengerechte Umbauten oder dringend benötigte Anschaffungen finanzieren, wenn ein Kind invalid wird. Die Rente dient dazu, laufende Mehrkosten für die künftige Pflege und Betreuung zu decken. Eine Kombination dieser beiden Risikodeckungen ist auf dem Markt übrigens nicht erhältlich.
Mit einer solchen Versicherungslösung kommen Eltern zu Geld, das sie von den Sozialversicherungen nicht erhalten:
- Die Krankenkassen zahlen nur Heilungskosten von Ärzten und Spitälern, aber kein Barkapital und keine Rente.
- Die staatliche Invalidenversicherung (IV) zahlt für Kinder unter 18 Jahren nur eine Hilflosenentschädigung von maximal 1856 Franken pro Monat – falls das Kind zu Hause gepflegt wird.
In besonders schweren Fällen kommt für minderjährige Kinder noch ein Intensivpflegezuschlag der IV dazu. Beispiel: Muss das Kind, das zu Hause lebt, während mindestens vier Stunden pro Tag intensiv betreut werden, zahlt die IV den Eltern zusätzlich noch 464 Franken pro Monat aus (beide Zahlen Stand 2011). Eine eigentliche Rente zahlt die IV erst ab dem 18. Altersjahr.
Kapitalversicherung: Das sind die Details
Die obere Tabelle zeigt, was es kostet, eine einmalige Kapitalauszahlung von 100‘000 Franken infolge Krankheit oder Unfall zu versichern. Anbieter sind vor allem Krankenkassen. Beachten Sie dazu die folgenden Details.
- Die Tabelle im pdf-Artikel zeigt die Prämie für ein einjähriges Kind. In der Regel bleibt diese Prämie gleich, bis das Kind 19 bzw. 21 Jahre alt wird (je nach Gesellschaft). Dann kann es die Versicherung ohne Gesundheitsprüfung mit der gleichen Versicherungssumme weiterführen – allerdings steigen dann die Prämien. Die Weiterführung ist möglich bis Alter 59 oder maximal 65 (je nach Anbieter). Die Kündigung ist auf Ende eines Kalenderjahres möglich – auch im Kindesalter.
- Die Versicherungssumme beträgt im Prämienbeispiel 100‘000 Franken. Wer möchte, kann weniger oder mehr versichern – mindestens 10‘000 Franken, maximal 300‘000 Franken, je nach Anbieter. In Ausnahmefällen sind auch höhere Versicherungssummen möglich.
- Die Tabelle zeigt, dass etliche Anbieter zum ausbezahlten Kapital bei Invalidität auch noch zwangsweise ein Todesfallkapital mitversichern (meist zwischen 2500 und 10‘000 Franken). Dieses wird ausbezahlt, falls das Kind infolge Krankheit oder Unfall stirbt. Diese Deckung wäre aber nicht nötig, weil der Tod eines invaliden Kindes die Eltern finanziell sogar eher entlastet.
- Zum Thema Wartefrist: Diese fängt dann an zu laufen, wenn die Invalidität des Kindes medizinisch feststeht. Dass Eltern bei einigen Anbietern anschliessend noch 12 Monate lang auf die Auszahlung des Geldes warten sollen, ist unverständlich.
Grad der Invalidität ist massgebend
Der Grad der Invalidität infolge Krankheit wird vom Arzt und von der IV festgelegt. Die Invalidität bemisst sich daran, wie stark das Kind später bei der Ausübung eines Berufs behindert sein wird beziehungsweise wie gross später die Erwerbseinbusse im Berufsleben sein wird. Liegt dieser Grad über 66 oder 70 Prozent, zahlen die Anbieter das volle versicherte Kapital aus.
Liegt er unter 25 oder 40 Prozent (je nach Versicherer), gibt es gar nichts. Dazwischen wird die Auszahlung nach dem Grad der Invalidität abgestuft. Nach Unfällen bemisst sich die Invalidität auch in Anlehnung an die sogenannte Gliederskala.
Der Verlust einer Hand ergibtzum Beispiel einen Invaliditätsgrad von 60 Prozent, der Verlust eines Auges 30 Prozent. Wer vollständig gelähmt ist oder völlig blind, ist zu 100 Prozent invalid. Für die Auszahlung des Kapitals kommt nach Unfällen aber noch die in der Tabelle erwähnte Progression zum Zug, also eine Erhöhung der Entschädigung über den eigentlichen IV-Grad hinaus.
Bei einem IV-Grad von 63 Prozent erfolgt zum Beispiel eine Auszahlung von 165 Prozent der versicherten Summe, bei 100-prozentiger Invalidität werden 350 Prozent der versicherten Summe ausbezahlt. Aber eben: Diese Progression gibt es nur nach Unfällen.
IV-Rente: Nur Mobiliar zahlt für Kleinkinder
Die untere Tabelle zeigt die Angebote für eine Invalidenrente. Versichert ist eine Rente von 2000 Franken pro Monat, die im Invaliditätsfall bis zum Alter 65 ausbezahlt wird. Das Feld der Anbieter ist hier sehr klein, etwa weil viele eine versicherte Rente grundsätzlich erst ab 18 Jahren auszahlen oder weil sie im Produkt zwingend einen Sparteil eingeschlossen haben.
Die Tabelle zeigt, dass die volle Rente – also 100 Prozent der versicherten Summe bei vollständiger Invalidität – nur bei der Mobiliar schon bei Kleinkindern ausbezahlt wird. Wenn es also darum geht, die hohen Folgekosten der Invalidität zu versichern, ist nur das Angebot der Mobiliar empfehlenswert.
Wie bei der einmaligen Kapitalversicherung gilt auch hier, dass die Versicherung mit Erreichen der Mündigkeit weitergeführt werden kann, dass sich die Auszahlung der Rente am Grad der Invalidität bemisst und dass Geburtsgebrechen nicht versicherbar sind.