Finanzielle Hilfe für Touristen in Not
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K-Tipp 14/2002
04.09.2002
Seit dem 1. September haben Schweizer Touristen, die im Ausland in Not geraten, Anspruch auf finanzielle Hilfe. Bestimmte Bedingungen müssen aber erfüllt sein.
Das Geld fliesst aber nur als Vorschuss - und nur für bestimmte Zwecke, nämlich
- für die Finanzierung der Heimreise;
- als Überbrückungshilfe, zum Beispiel bis Geld eintrifft oder bis zur Heimreise;
- für die Bezahlung von Arzt- und Spitalrechnungen.
Bedin...
Seit dem 1. September haben Schweizer Touristen, die im Ausland in Not geraten, Anspruch auf finanzielle Hilfe. Bestimmte Bedingungen müssen aber erfüllt sein.
Das Geld fliesst aber nur als Vorschuss - und nur für bestimmte Zwecke, nämlich
- für die Finanzierung der Heimreise;
- als Überbrückungshilfe, zum Beispiel bis Geld eintrifft oder bis zur Heimreise;
- für die Bezahlung von Arzt- und Spitalrechnungen.
Bedingung ist auch, dass der Gesuchsteller nicht länger als drei Monate im Ausland weilt, alle früheren Vorschüsse zurückbezahlt hat und keine andere Unterstützung - etwa von Bekannten oder Versicherungen - beanspruchen kann.
So stehts in der «Verordnung über die finanzielle Hilfe an vorübergehend im Ausland weilende Schweizer Staatsangehörige», die der Bundesrat auf den 1. September dieses Jahres in Kraft gesetzt hat.
«Neu ist, dass Touristen einen Rechtsanspruch auf Unterstützung haben und einen ablehnenden Bescheid weiterziehen können», sagt Rolf Lüthi, Sektionschef beim Bundesamt für Justiz. Ob in Not geratene Reisende auch noch prozessieren wollen, müsse allerdings die Praxis zeigen.
Wer Geld erhält, muss es innert zwei Monaten zurückzahlen - und zwar inklusive Gebühren der Botschaft oder des Konsulats. «Eine halbe Stunde Aufwand kostet 60 Franken», präzisiert Lüthi. «Das sollte im Normalfall reichen.»
Touristen können sich an die für den Ferienort zuständige Botschaft oder das zuständige Konsulat wenden. Im Internet finden sich die Adressen der Vertretungen unter www.eda.admin.ch
Schon bisher haben die Schweizer Vertretungen im Ausland gestrandeten Landsleuten unter die Arme gegriffen - gestützt auf eine «Kann»-Vorschrift aus dem Jahr 1973. In den letzten Jahren wurden jeweils rund 100 000 Franken an Vorschüssen ausbezahlt.
Thomas Müller