Seit dem 1. September haben Schweizer Touristen, die im Ausland in Not geraten, Anspruch auf finanzielle Hilfe. Bestimmte Bedingungen müssen aber erfüllt sein.



Das Geld fliesst aber nur als Vorschuss - und nur für bestimmte Zwecke, nämlich



- für die Finanzierung der Heimreise;



- als Überbrückungshilfe, zum Beispiel bis Geld eintrifft oder bis zur Heimreise;



- für die Bezahlung von Arzt- und Spitalrechnungen.



Bedin...