Nein. Einen Finderlohn gibt es nur, wenn etwas auf öffentlichem Grund gefunden wurde, also zum Beispiel auf einer Strasse oder in einem Park. Wird hingegen ein Gegenstand in einem Gebäude, etwa einem Restaurant oder Bahnhof, oder im Zug gefunden, entsteht daraus kein Anspruch auf Finderlohn. Als Finder gilt hier der Hausherr oder der Mieter, der keinen Anspruch auf einen Finderlohn hat.