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K-Tipp 14/2009
29.08.2009
Nein. Grundsätzlich gilt: Geschenkt ist geschenkt. Eine Schenkung ist ein zweiseitiger Vertrag. Ist er zustande gekommen, dann gilt er auch. Die spätere Auflösung des Arbeitsverhältnisses hebt diese Schenkung nicht auf.
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