Ja. Geht ein Unternehmen bankrott, das im Handelsregister eingetragen war,  wird diese Firma aus dem Handelsregister gelöscht. Sie existiert also nicht mehr.

Damit ist Ihr Konkursverlustschein wertlos geworden. In der Praxis werden deshalb nach einem Konkurs oft gar keine Verlustscheine ausgestellt. Die Gläubiger erhalten nur einen Verlustausweis für den ungedeckten Betrag ihrer Forderung. Wie der Name bereits sagt, belegt dieser bloss die Höhe des Verlustes. Ansonsten ist er wirkungslos.

Anders sieht es aus, wenn Privatpersonen betrieben und gepfändet werden. Daraus resultieren Pfändungsverlustscheine. Macht eine Privatperson Privatkonkurs, resultiert daraus ein Konkursverlustschein.

Keines dieser beiden Papiere einer Privatperson ist wertlos – weil die Gläubiger mit den Verlustscheinen auch später noch versuchen können, beim Schuldner die alte Schuld einzutreiben.