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Ja. Geht ein Unternehmen bankrott, das im Handelsregister eingetragen war, wird diese Firma aus dem Handelsregister gelöscht. Sie existiert also nicht mehr.
Damit ist Ihr Konkursverlustschein wertlos geworden. In der Praxis werden deshalb nach einem Konkurs oft gar keine Verlustscheine ausgestellt. Die Gläubiger erhalten nur einen Verlustausweis für den ungedeckten Betrag ihrer Forderung. Wie der Name bereits sagt, belegt dieser bloss die Höhe des Verlustes. Ansonsten ist er wirkungslos.
Anders sieht es aus, wenn Privatpersonen betrieben und gepfändet werden. Daraus resultieren Pfändungsverlustscheine. Macht eine Privatperson Privatkonkurs, resultiert daraus ein Konkursverlustschein.
Keines dieser beiden Papiere einer Privatperson ist wertlos – weil die Gläubiger mit den Verlustscheinen auch später noch versuchen können, beim Schuldner die alte Schuld einzutreiben.
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nicht ganz so einfach..
hinzu zu fügen wäre da nämlich noch: 1. bei firmenkonkurs kann auf "betrügerischer konkurs" geklagt werden. 2. kann ich auf dem zivielweg der ehemalige besitzer eingeklagt werden. 3. bei privatpersonen mit einem verlustschein oder konkursverlustschein ist es länger leichter an geld zu kommen. vorausgesetzt,er kommt wieder zu geld. 3. ein konkursverlustschein bleibt 20 jahre gültig.danach wird er zu wcpapier. 4. bei einer privatperson kann der gläubiger auch nach einem konkurs (nach schonfrist) wieder eine betreibung einreichen. 5. eine neue betreibung kann der schuldner abwehren mit "kein neues vermögen" . 6. sollte danach der gläubiger weiter betreiben,wird ein gericht feststellen müssen ob der schuldner wieder zu neuem vermögen gekommen ist.ist jedoch mit weiteren kosten verbunden und daher nur rentabel wenn es sich um grössere beträge handelt. gruss