Monika Vidic ist Geschäftsführerin des City-Gym-Centers in Aarau – und verzichtet bewusst auf eine Vertragsklausel, die in Fitnesscentern gang und gäbe ist: Wenn der Kunde das Jahresabo nicht kündigt, erneuert es sich automatisch um ein weiteres Jahr.
Die Begründung, warum Vidic diese Konsumentenfalle nicht im Vertrag hat: «Ein zufriedener Kunde verlängert sein Abo ohne Druck. Wir wollen niemanden binden.»
Konsequenz: Wer sich bei Vidic fit hält, erhält nach Ablauf der Vertragsdauer eine Einladung zum Weiterzahlen. Macht der Kunde nichts, ist er frei von jeglicher Verpflichtung, er muss nicht mehr zahlen.
«Kunden bindet man mit Kundennähe»
Auch Roland Zehnder vom Fitnesscenter Vita-sport in Brugg AG macht seine Verträge ohne automatische Vertragsverlängerung: «Knebelverträge sind nicht unsere Sache.»
Bei Stefan Ege vom Eurofit-Center in Schaffhausen steht Fairness im Vordergrund: «Kunden bindet man langfristig nicht mit unfairen Vertragsklauseln, sondern mit Kunden-nähe.»
Nadine Beyeler von Lady-Fit in Zürich hat ebenfalls keine automatische Verlängerung im Vertrag: «Ich habe es nicht nötig, Kundinnen so zu zwingen.»
Auch die zur Migros gehörenden Fitnesscenter-Ketten Activ Fitness (zehn Studios im Raum Zürich) und Fitness Park (16 Anlagen in der Schweiz) geschäften grösstenteils ohne Verlängerungsklausel.
Anders die Mehrheit der Center. Sie halten es weiterhin für nötig, Kunden mit einer automatischen Verlängerungsklausel zu binden – wohl aus wirtschaftlichen Gründen, weil so mehr Geld hereinkommt, wenn Kunden die Kündigungsfrist verpassen.
Negative Folge: Immer wieder vergessen Sportler das Kündigungsdatum und müssen weiterzahlen. Zumal Ausstiegswillige bei einigen Centern schon zwei Monate vor Vertragsablauf kündigen müssen – und übrigens erst noch mit eingeschriebenem Brief.
Doch es ist fraglich, ob und wann die Verlängerungsklausel überhaupt gültig ist. In einer Studie kommt der Rechtsdozent Arnold F. Rusch von der Uni Zürich zum Schluss, die Verlängerungsklausel sei hier so ungewöhnlich, dass ein Konsument nicht damit rechnen müsse. Sie werde nur gültig, wenn beim Vertragsabschluss «speziell auf sie hingewiesen» werde.
Der K-Tipp hat die Verträge von rund 30 Fitness-Centern unter die Lupe genommen. Das Resultat:
Es gibt durchaus Anbieter, die die Verlängerungsklausel vorne auf dem Vertrag speziell hervorheben (etwa durch Fettdruck oder Unterstreichen). Wer das unterschreibt, ist nach Meinung Ruschs über die ungünstige Klausel informiert und muss sich auch daran halten.
Zudem betonen viele Center-Leiter, sie würden Kundinnen und Kunden zusätzlich vor Beginn der Kündigungsfrist mit einem Brief noch auf die «drohende» Vertragsverlängerung und die Kündigungsmöglichkeit hinweisen.
Andere Center hingegen verstecken die Verlängerungsklausel ohne jede Hervorhebung im Kleingedruckten auf der Rückseite des Vertrages – wie zum Beispiel die Fitnesskette Silhouette mit 22 Studios in der Schweiz. Dann ist sie im Prinzip ungültig.
Der Erinnerungsbrief vor Vertragsablauf
Allerdings: Silhouette betont, man weise Kunden beim Abschluss auf die Klausel hin. Zudem erhielten Kunden vor Vertragsablauf und Beginn der Kündigungsfrist einen Erinnerungsbrief. Nach Meinung von Rechtsexperte Rusch genügt das grundsätzlich.
Auch das Fitness-Center Schumacher in Dübendorf ZH macht im Vertrag zu wenig deutlich auf die Konsumentenfalle aufmerksam. Geschäftsführer Chris Schumacher betont aber ebenfalls, beim Abschluss würden Kunden darauf hingewiesen. Und vor Vertragsablauf schicke er rechtzeitig einen Brief an die Kunden, um sie über die Verlängerung zu orientieren.
Der K-Tipp hat einen solchen Brief vorliegen: Er ist alles andere als eindeutig und kommt wie ein Werbebrief daher. Andere Anbieter schreiben viel klarere Briefe, die etwa schon im Titel die «Erinnerung an die automatische Aboerneuerung» nennen.
Klar ist natürlich: Im Streitfall müsste ein Richter entscheiden, ob der Hinweis auf die Klausel genügend deutlich war oder nicht. Und ob sich der Betreiber mit dem Argument aus der Affäre ziehen kann, er habe den Kunden noch vor Vertragsablauf per Brief – oder allenfalls mit einer frühzeitig verschickten Rechnung – informiert.
Tipp für Sportler: Bei einem Vertrag mit Verlängerungsklausel können Sie gleich beim Abschluss hinschreiben: «Keine automatische Verlängerung» oder: «Wird per Vertragsablauf gekündigt». Falls ein Center das nicht akzeptiert, trainieren Sie definitiv am falschen Ort.
Diese Center haben keine Verlängerungsklausel
Eine akzeptable Lösung hat das Fitnesscenter Baden AG gefunden. Hier müssen Kunden auf dem Vertrag gleich selber ankreuzen, ob sie eine automatische Erneuerung wünschen oder nicht.
Wenn es doch auch so geht: Warum nicht gleich vollständig auf die Klausel verzichten? Hier quasi als Motivationsspritze für Betreiber noch ein paar Konkurrenten, die ohne die stossende Kundenbindung auskommen:
Athena-Fitnesspark in Solothurn, Bewegungsschule Balance in Zuzwil SG, Fitnesscenter Galaxy in Malans GR («Unsere Mitglieder schätzen dieses Vorgehen»), Gymfitness AG in Wetzikon ZH, Fit-In Schönthal in Liestal BL, Kieser Training (19 Betriebe in der Schweiz), Natural Trainingscenter in Amriswil TG («Wir haben damit super Erfahrungen gemacht»), Physical-Fitness in Zofingen AG.