Li-Chun Baiker aus Wetzikon ZH schloss beim Sportstudio Fitnessplus ein Jahresabo ab. Kostenpunkt: 840 Franken. Laut Vertrag verlängert es sich jeweils automatisch «um dieselbe Mitgliedschaft», falls es bis einen Monat vor Ablauf nicht mit einem eingeschriebenen Brief gekündigt wird.
Wenige Wochen vor Ablauf des ersten Jahrs erhielt Baiker die Rechnung für das zweite Jahr. Doch nun forderte Fitnessplus plötzlich 990 Franken für das Abo. Die Frist für die Kündigung hatte Baiker zu diesem Zeitpunkt verpasst: «Ich wusste, dass sich das Abo automatisch verlängert. Doch mit einem Aufschlag von 150 Franken hätte ich nicht gerechnet.»
Baiker kündigte das Abo trotzdem. Das Sportstudio entgegnete, die Kundin habe im ersten Jahr von einem Rabatt profitiert. Das war im Vertrag nicht erwähnt. Fitnessplus betrieb Baiker. Dagegen zog sie vor Gericht.
Eine Vertragsänderung ist ein wichtiger Grund
Mit Erfolg: Das Gericht in Hinwil ZH hiess ihre Klage vollumfänglich gut. Begründung: Ein Fitnessvertrag sei ein Dauervertrag. Aus wichtigen Gründen könne er «jederzeit ausserordentlich beendet werden». Eine Vertragsänderung sei ein wichtiger Grund. «Bei Dauerverträgen entspricht es der allgemeinen Erwartungshaltung, dass eine Anpassung des Vertrages mit einem Kündigungsrecht verbunden ist», so das Urteil.
Das bedeutet: Kunden dürfen immer kündigen, wenn die Gegenseite den Vertrag ändert. Das war bei Baiker der Fall: Fitnessplus hatte den Preis für das Abo einseitig abgeändert. Der Vertrag sah aber nicht vor, dass sich die Kosten erhöhen können. Somit durfte Baiker laut dem Urteil den Vertrag ohne Einhaltung der Kündigungsfrist auflösen.
Li-Chun Baiker musste die Rechnung am Ende also nicht zahlen. Fitnessplus muss die Gerichtskosten von 300 Franken bezahlen und die Kundin mit 500 Franken für ihren Prozessaufwand entschädigen.
Verlängerung, Trainingspause, Vertragsänderung – das gilt bei Fitnessabos
Verlängerung: Gewisse Abos erneuern sich ohne Kündigung automatisch. Das ist zulässig, wenn es der Vertrag auf der Vorderseite gut lesbar festhält. Kunden sollten die Frist notieren oder zur Sicherheit gleich nach dem Abschluss kündigen. Dann ist die Frist sicher eingehalten. Und sie können nach einem Jahr ohne Problem aussteigen.
Trainingspause: Viele Fitnesscenter verlängern ein Abo etwa wegen längerer Krankheit, Unfall oder Geschäftsreisen um die Zeit des Unterbruchs. Tipp: Unterbruch sofort melden.
Vertragsänderung: Erhöht ein Studio den Preis oder ändert es sonstwie den Vertrag, stellt das nur eine Offerte dar. Kunden müssen Änderungen also nicht akzeptieren. Zudem kann man einen Fitnessvertrag jederzeit aus wichtigen Gründen kündigen, etwa bei einer dauerhaften Trainingsunfähigkeit oder Schliessung eines Centers. Oft sehen die Verträge bei einem Umzug ein Kündigungsrecht vor, sofern die Distanz zum nächsten Studio mehr als 20 oder 30 Kilometer beträgt.