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Die Filiale eines Fitnesscenters in Nidwalden schloss Ende Juni 2022. Im Kleingedruckten der Verträge hiess es, Kunden hätten keinen Anspruch auf Preiserstattung, wenn sie an einem anderen Standort trainieren können. Ein Kunde kündigte trotzdem und forderte 816 Franken vom bezahlten Abo zurück. Aus logistischen Gründen könne er am neuen Ort nicht trainieren.
Das Obergericht Nidwalden gab ihm recht: Sein Anfahrtsweg hätte statt 11 neu 31 Kilometer betragen. Das sei unzumutbar und rechtfertige die sofortige Kündigung.
Obergericht Nidwalden, Urteil BAZ 23 6 vom 11.5.2023
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