Bruno Denzler (Name geändert) aus Winterthur ZH hat seit Jahren ein Abo für den Trainings- und Wellnessbereich im Migros-Fitnesspark in Regensdorf ZH. Letzten November verlängerte er das Abo für 1200 Franken um ein Jahr. Doch schon im Dezember musste der Fitnesspark wegen der Coronamassnahmen des Bundes schliessen.
Seit dem 19. April ist das Fitnessstudio wieder geöffnet. Aber die Wellnessbereiche mit Sauna und Bädern in den Innenräumen bleiben auf Anweisung des Bundesrats weiterhin geschlossen. Zudem ist die Anzahl der Besucher deutlich eingeschränkt.
Der Fitnesspark Regensdorf verlängerte Bruno Denzlers Abo zwar um die Zeitdauer der vollständigen Schliessung. Was die Zeit danach betrifft, hielt der Fitnesspark in einem E-Mail fest: «Ihre Jahreskarte läuft am Montag, 19. April, automatisch wieder an.». Auf Antrag könne Denzler sein Abo weiterhin ruhen lassen, «jedoch bis maximal 30. Mai 2021». Zudem schrieb der Geschäftsführer des Fitnessparks: «Rückerstattungen aufgrund der Schliessung von Teilbereichen sind nicht möglich.»
«Ich zahle im Moment zu viel»
Bruno Denzler kann wegen einer Nervenkrankheit nur schlecht gehen. Er hatte das Abo nur gekauft, um sich im Wasser des Bads zu bewegen. An den Sportgeräten trainiere er nicht. Der 72-Jährige ist enttäuscht, dass der Fitnesspark das Abo für die Zeit der Schliessung des Bades nicht anteilmässig zurückerstattet: «Mich stört, dass Migros-Supermärkte dank Corona hohe Gewinne erzielen – aber beim kleinen Mann versuchen, Geld reinzuholen.»
Ähnliches hat ein K-Tipp- Leser aus Aesch BL erlebt: Er besitzt ein Jahresabo für Fitness und Wellness beim Migros-Fitnesscenter im Sportzentrum Aquabasilea in Pratteln BL. Auch dort ist das Bad geschlossen und nur das Trainingsstudio geöffnet. Der Kunde ärgert sich, dass man ihm für die reduzierte Leistung beim Preis nicht entgegenkommt. Zumal es ein günstigeres Abo nur für den Fitnessbereich gäbe. Er sagt: «Ich zahle im Moment zu viel.»
Die Migros stützt ihre wenig kundenfreundliche Geschäftspraxis auf die Geschäftsbedingungen ihrer Fitnessclubs. Dort heisst es, dass eine «vorübergehende oder definitive Schliessung oder Teilschliessung» jederzeit vorbehalten bleibe. Der Kunde habe in solchen Fällen keinen Anspruch auf Rückvergütung oder Verlängerung des Abos.
«Kunde hat Anspruch auf Rückerstattung»
Vito Roberto, Professor an der Uni St. Gallen, beurteilt einen generellen Ausschluss einer Rückerstattung in den Allgemeinen Vertragsbedingungen als ungültig. Es komme auf das Ausmass der Einschränkungen an. Mit geringen Einschränkungen und Trainingsunterbrüchen von ein paar Tagen müsse der Kunde rechnen. Klar sei jedoch: «Beim Wegfall eines grossen Teils des Angebots über längere Zeit haben Kunden Anspruch auf eine Erstattung.»
Migros-Sprecherin Cristina Maurer Frank sagt gegenüber dem K-Tipp, die Mitglieder der Fitnessclubs könnten das Abo weiterhin ruhen lassen und eine entsprechende Zeitgutschrift erhalten. Das lasse sich je nach Fitnesscenter auch nachträglich beantragen.
Andere Fitnessstudios haben wegen der Corona-Pandemie ihr Kleingedrucktes geändert: Diese Betriebe schliessen neu einen Anspruch auf Abo-Erstattung oder Abo-Verlängerung bei behördlichen Schliessungen und Einschränkungen aus (K-Tipp 1/2021).
Tipps: Lassen Sie sich vor dem Kauf eines Fitness- Abos schriftlich zusichern, dass Sie bei einer Schliessung oder starken Einschränkung des Angebots die Kosten zurückerstattet erhalten. Alternative: Wählen Sie ein Fitnessstudio mit einem Abo, das monatlich kündbar ist.