Seit Juli letzten Jahres gilt: Statt 4 kg wie früher darf nur noch 1 kg Fleisch zollfrei in die Schweiz mitgenommen werden. Für jedes weitere Kilo fallen 17 Franken Zoll an. Geht es nach dem Willen einer Mehrheit des Nationalrats, wird nun die Schraube noch stärker angezogen: Neu soll auch die Menge Fleisch, die für die Einfuhr verzollt werden muss, beschränkt werden – und zwar auf eine Obergrenze von 5 kg pro Person.
Eine Mehrheit von SVP, CVP, BDP und FDP setzte sich am 2. März im Nationalrat gegen SP, Grüne und GLP durch. Der Ständerat hatte schon vorher deutlich zugestimmt. Die Absicht dahinter ist offensichtlich: Mit der neuen Obergrenze für den Fleischimport soll dafür gesorgt werden, dass die Schweizer Konsumenten weniger oft im Ausland günstig einkaufen.
Obergrenze bringt Mehraufwand
SP-Nationalrätin Prisca Birrer-Heimo hält von dieser Obergrenze gar nichts. Sie führe nur zu mehr administrativem Aufwand. Wenn die Obergrenze überschritten werde, gelte der darüber liegende Rest als verbotene Ware – die beschlagnahmt und vernichtet werden müsste.
Der Bundesrat hatte die vom Parlament beschlossene Neuerung auch abgelehnt: Es komme nur selten vor, dass Einkaufstouristen Fleisch verzollen. Dafür habe die Grenzwacht letztes Jahr 950 grössere Schmuggelfälle registriert, bei denen es um mehr als 10 Kilo Fleisch ging. Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf (BDP): «Da hilft auch keine Obergrenze, da hilft kein höherer Zoll – da hilft nur eine gute Kontrolle.»
Bund: Millionen dank Einkaufstourismus
Bei den Zolleinnahmen gehts für den Bund um sehr viel Geld: Mehr als ein Drittel der gesamten Bundeseinnahmen von jährlich rund 60 Milliarden Franken sind Zölle, Mehrwertsteuer aus dem Import und weitere Abgaben.
Ein grosser Teil entfällt auf die Mehrwertsteuer für eingeführte Produkte. Gegen 12 Milliarden spült sie jährlich in die Staatskasse. Dazu kommen Einfuhrzölle für Lebensmittel, Tabak, Alkohol und Treibstoff – rund 1 Milliarde nimmt der Bund damit jedes Jahr ein. Die Einnahmen an der Grenze aus dem Einkaufstourismus steigen: Sie betragen inzwischen gut 45 Millionen Franken.
Zusätzliche Steuern für die Konsumenten
Für Konsumenten stellen diese Bundeseinnahmen nichts anderes als zusätzliche Steuern dar: Entweder zahlen sie an der Grenze selbst für die Einfuhr von Waren – oder wenn sie bei einem Schweizer Händler die importierten Produkte kaufen. Denn Importeure und Verkäufer schlagen sowohl Mehrwertsteuer als auch Zölle auf die Preise.
Einfuhr von Wahren: Das muss man am Zoll zahlen
Persönliche Gebrauchsgegenstände, Reiseproviant und Treibstoff im Tank des Autos sind bei der Einreise in die Schweiz zollfrei. Pro Tag und Person dürfen zudem Waren für den privaten Gebrauch im Gesamtbetrag von insgesamt 300 Franken eingeführt werden, ohne dass Kosten anfallen. Höhere Beträge sind mehrwertsteuerpflichtig.
Zusätzlich werden auf einigen Lebensmitteln, Tabak, Alkohol und Treibstoff Zölle erhoben. Diese Abgaben kann man vermeiden, wenn man sich an folgende Höchstmengen hält:
- 1 kg Fleisch (ausgenommen Wild). Jedes weitere Kilo kostet 17 Franken. Einfuhr noch ohne Mengen-Obergrenze erlaubt.
- 1 kg/l Butter, Rahm. Höhere Mengen kosten pro kg/l 16 Franken.
- 5 kg/l Öl, Fett, Margarine. Darüber beträgt der Zoll pro kg/l 2 Franken.
- 5 l Alkohol mit bis zu 18 % Alkoholgehalt. Jeder weitere Liter kostet 2 Franken.
- 1 l Alkohol mit mehr als 18 Prozent Alkoholgehalt. Jeder weitere Liter kostet 15 Franken.
- 250 Stück/Gramm Zigaretten, Zigarren oder andere Tabakfabrikate. Darüber beträgt der Zoll pro Zigarette oder Zigarre 25 Rappen, bei anderen Tabakfabrikaten 10 Rappen pro Gramm.