Mit ihren vier Kindern wollten Reto und Barbara Bleuer aus Heimenschwand BE nach über zwei Jahren Pandemie Freunde in Schweden besuchen. Im Januar buchten sie auf der Internetseite der Airline Easyjet für die Sommerferien 2022 einen Flug von Genf nach Stockholm und ein Auto mit neun Sitzplätzen. Hin- und Rückflug kosteten für die sechsköpfige Familie insgesamt 1103 Franken, der Minibus für die zwölf Tage 649 Franken. Per Kreditkarte zahlten Bleuers Flug und Automiete zusammen.
Im April stornierte Easyjet den Flug. Einen Grund nannte die Fluggesellschaft nicht. Die Familie konnte wählen, ob Sie den Flug umbuchen oder das Geld zurückerstattet haben wollte. Die Bleuers verschoben den Hinflug um einen Tag.
Autovermieter stellen sich quer
Den Mietwagen hatte Easyjet über die irische Firma Cartrawler vermittelt. Reto Bleuer fragte daher bei Cartrawler nach, ob er das Auto einen Tag später abholen könne. Doch der Autovermittler antwortete, das sei nicht möglich. Bleuer müsse die Miete stornieren und neu abschliessen. Auch die schwedische Mietwagenfirma Greenmotion, die das Auto zur Verfügung stellen sollte, erlaubte Bleuer nicht, den Wagen einen Tag später abzuholen. Hole ein Kunde ein Auto nicht innert vier Stunden nach der vereinbarten Zeit ab, werde die Buchung storniert, teilte Greenmotion mit. Bleuer habe über Easyjet und Cartrawler gebucht. Diese seien daher für eine Änderung des Vertrags zuständig.
Einen Tag später hätte die Familie für das günstigste Auto in dieser Kategorie 2296 Franken zahlen müssen – 1647 Franken mehr als bei der ursprünglichen Buchung. Reto Bleuer ärgert sich: «Für eine kürzere Mietdauer soll ich mehr als dreimal so viel zahlen wie vereinbart!» Der Kundendienst von Easyjet half der Familie nicht weiter.
Experte: Zuschlag nicht gerechtfertigt
Muss Easyjet Bleuers den Zuschlag bezahlen? Rechtlich stellt sich die Frage, ob eine Pauschalreise gebucht wurde. Denn in diesem Fall wäre Easyjet für die ganze Reise verantwortlich. Vito Roberto, Professor für Privatrecht an der Uni St. Gallen, sagt: «Es hängt davon ab, ob der Konsument mit Blick auf die Darstellung auf der Website davon ausgehen kann, dass Easyjet eine Pauschalreise anbietet oder bloss einzelne Dienstleistungen wie die Automiete vermittelt.»
Bei Easyjet ist die Antwort klar: Die Airline selber verspricht im Internet fürs Buchen von Flug und Mietwagen: «Easyjet trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemässe Ausführung der Pauschalreise in ihrer Gesamtheit.» Für Vito Roberto steht daher fest: Easyjet ist verpflichtet, das Mietauto ohne Zuschlag zur Verfügung zu stellen.
Auf Nachfrage des K-Tipp kommt Bewegung in den Fall. Greenmotion ist nun einverstanden, dass Bleuers das Auto einen Tag später abholen können. Und Easyjet schreibt: «Wir werden uns bei Frau und Herrn Bleuer für die Unannehmlichkeiten entschuldigen.» Für den Mietwagen suche man eine zufriedenstellende Lösung.
Auch auf den Websites von Swiss und Edelweiss finden Kunden Miet- und Hotelangebote. Diese Verträge werden aber separat geschlossen und bezahlt – über Cartrawler, Booking.com oder Expedia. Und: Eine Pauschalreise mit Flug und Hotel schliesst man bei Swiss.com mit dem deutschen Reisebüro HLX Touristik GmbH ab. Das bedeutet: Die Swiss haftet bei stornierten Flügen nicht für Folgekosten für das Hotel oder einen Mietwagen.
So vermeiden Sie Ärger bei Ferienbuchungen
Ob Flug, Hotel oder Mietauto: Reisende sollten vor dem Buchen genau hinschauen, mit welchem Unternehmen sie einen Vertrag abschliessen. Bucht man den Flug direkt bei einer Airline, ist der Fall meist klar: Vertragspartner ist die Fluggesellschaft. Beim Buchen von Hotels, Mietautos und weiteren Leistungen kommen hingegen oft noch andere Firmen ins Spiel. Dabei gilt: Wer bei einer Reise von mehr als einem Tag mindestens zwei touristische Leistungen wie Hotel, Transport oder Automiete bucht, geniesst den Schutz des Pauschalreisegesetzes. In solchen Fällen ist der Veranstalter für das ganze Reisepaket verantwortlich.
Buchen Kunden einen Flug, ein Hotel oder ein Mietauto separat, tragen sie das Risiko von Mehrkosten, wenn sie bei einer Verschiebung einen höheren Preis zahlen müssen.
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