Tritt ein Passagier ­einen Flug nicht an, muss ihm die Fluggesellschaft mindestens ­Steuern und Gebühren zurückerstatten. Diese Kosten sind Bestandteil jedes Flug­tickets und nicht selten höher als der Flugtarif. Die Rückerstattung dieses Betrags ist in ­jedem Fall geschuldet – egal, ob der ­Passagier den Flug verpasst oder einfach seine Pläne geändert hat.
 
Das Rückforderungsrecht gilt drei Jahre lang, auch für Tickets mit dem Vermerk «nicht stornierbar» oder «von der Rückerstattung ausgeschlossen». Trotzdem sperren sich die Flug­gesellschaften mitunter und ziehen das Verfahren in die Länge. Viele Passagiere ­geben auf, da es um klei­nere Beträge geht.
 
Der deutsche Internetdienst Geld-fuer-flug.de verspricht, für die Kunden das Geld von der Flug­gesellschaft zurückzufordern. Das Vorgehen ist einfach: Auf der Website ein Formular aus­füllen und die Buchungsunterlagen hochladen. 
 
Geld-fuer-flug.de verlangt Provision 
 
Der K-Tipp prüfte den ­Service mit einem nicht angetretenen Flug von Zürich nach London mit der Swiss. Das Ticket ­hatte Fr. 280.20 gekostet. Die rückforder­bare Flughafentaxe belief sich auf Fr. 77.20. ­Innert zwei Tagen offe­rierte Geld-fuer-flug.de per E-Mail die Über­weisung von 60 Euro, umgerechnet rund 67 Franken. 
 
Geld-fuer-flug.de behält also etwa 10 Franken als Provision für sich ein. Wie hoch diese ausfällt, hängt von der Höhe des Ticketpreises ab. Wer die Gebühren auf eigene Faust von der Swiss zurückfordert, muss mehrmals schreiben und wartet nach einem halben Jahr noch auf das Geld.
 
Nach Eingang der ­Offerte von Geld-fuer-flug.de hat der Passagier 48 Stunden Zeit, sie mit einem Klick auf «An­gebot an­nehmen» zu akzep­tieren. Die Auszahlung erfolgt dann laut Geld-fuer-flug.de umgehend. Es sei denn, die Rückforderung betrifft einen Swiss-Flug: Diese Fluggesellschaft verlangt eine unterschriebene Bestätigung, dass der Passagier seine Forderung an den Stornodienst ab­getreten hat.