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14.11.2016
In Amtsstuben mahlen die Mühlen manchmal ziemlich langsam. Das ist mehr oder weniger unbestritten. Es gibt aber auch bei Unternehmen Mühlen, die nicht gerade atemberaubend schnell mahlen. Beispiel gefällig?
Meine Frau und ich besitzen eine Wohnung im Norden Zürichs. Anfang November lag Post der Flughafen Zürich AG in unserem Briefkasten. Darin stand, wir hätten «mit Schreiben vom 25. Juni 2000 beim Kanton Zürich eine Entschädigungsforderung wegen übermässigen Fluglärms bzw. direkter Überflüge im Zusammenhang mit dem Betrieb des Flughafens Zürich» eingereicht. Haben wir das? Wir konnten uns nicht mehr erinnern. Es ist ja auch schon eine Weile her – 16 Jahre und fast 5 Monate, um genau zu sein.
Was solls, dachten wir, es wird schon stimmen. Gespannt lasen wir darum weiter und erfuhren, dass unsere Forderung mit der Privatisierung des Flughafens noch im Jahr 2000 an die Flughafen Zürich AG übergegangen sei. Schön. Doch eigentlich interessierte uns vor allem, ob jetzt vielleicht unverhofft ein Goldregen über uns niedergehen würde. Das wäre doch ganz angenehm, so kurz vor Weihnachten.
Fehlanzeige. Unsere Forderung sei vor allem wegen offener Rechtsfragen und notwendiger gerichtlicher Klärungen noch immer pendent, klärte uns die Flughafen Zürich AG auf. Gleichzeitig liess sie durchblicken, dass im Fall unserer Liegenschaft die Chance auf Entschädigung nicht allzu gross sei. Und dann ersuchte sie uns, zu wählen zwischen Variante A, die Forderung zurückzuziehen, oder Variante B, sie «weiterhin pendent zu halten, bis weitere offene Rechtsfragen geklärt sind».
Wir entschieden uns für Variante A. Denn bis die «weiteren offenen Rechtsfragen» geklärt sind, wohnen wir wahrscheinlich längst im Altersheim.
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