Flugtickets weggenommen: Wer Gebühr nicht zahlt, fliegt nicht heim
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K-Tipp 19/2003
12.11.2003
Billigreisen ins Teppichland Türkei haben ihre Tücken, berichtete der K-Tipp in der letzten Ausgabe: Wer bei Vögele Reisen den Ausflug nach Pamukkale mit Besuch einer Teppichfabrik nicht mitmacht, muss 50 bis 79 Franken zahlen.
Solche individuellen Änderungen einer standardisierten Pauschalreise seien gemäss Vertragsbedingungen immer kostenpflichtig, heisst es dazu bei Vögele Reisen. Das sei keine Busse.
Können verunsicherte Vögele-Kunden, die noch nicht abg...
Billigreisen ins Teppichland Türkei haben ihre Tücken, berichtete der K-Tipp in der letzten Ausgabe: Wer bei Vögele Reisen den Ausflug nach Pamukkale mit Besuch einer Teppichfabrik nicht mitmacht, muss 50 bis 79 Franken zahlen.
Solche individuellen Änderungen einer standardisierten Pauschalreise seien gemäss Vertragsbedingungen immer kostenpflichtig, heisst es dazu bei Vögele Reisen. Das sei keine Busse.
Können verunsicherte Vögele-Kunden, die noch nicht abgereist sind, kostenlos vom Vertrag zurücktreten? Ja, Vögele kommt ihnen entgegen: «Wir offerieren allen Kunden, die bis am 12. November 2003 eine Reise mit Vögele Reisen in die Südtürkei (Abflug zwischen November 2003 und April 2004) gebucht haben, einen kostenlosen Rücktritt vom Reisevertrag», schreibt Vögele-Pressechef Roland Schmid. Letztmöglicher Annullierungstermin sei Mittwoch, 19. November 2003.
Weniger gut fahren Kunden von Dähler Reisen. Auch sie wurden zur Kasse gebeten, wenn sie den zweitägigen Ausflug nicht mitmachten - allerdings auf eine Art, die jeder Beschreibung spottet. Übereinstimmend berichten zwei Dähler-Kunden, die örtliche Reiseleitung habe ihnen am Rückreisetag unter einem Vorwand die Flugtickets weggenommen und erst wieder ausgehändigt, als sie pro Person 150 Franken gezahlt hatten.
Bei Dähler Reisen sieht man im 150-Franken-Aufschlag eine ganz normale Gebühr für die Abänderung eines Pauschalarrangements. Die Ausflugsverweigerer hätten zudem eine Zusatznacht am Meer in Anspruch genommen - und das koste. Und es sei nicht nötig, in der Ausschreibung auf solch selbstverständliche Aufschläge speziell hinzuweisen.
Deshalb ist die Dähler-Geschäftsleitung auch nicht bereit, die Gebühr zurückzuerstatten - auch wenn sie die Art und Weise, wie die örtliche Reiseleitung in den zwei Fällen den Aufschlag kassierte, für nicht akzeptabel hält. Wer bei Dähler Reisen schon gebucht hat, aber noch nicht abgereist ist, kann nicht einfach zurücktreten, sondern muss Annullierungskosten tragen.
(em)