Der K-Tipp hat in 30 Haushalten das Trinkwasser auf Pestizidrückstände testen lassen. In 13 Proben wies das Labor Abbauprodukte des Pilzvernichtungsmittels Chlorothalonil nach (K-Tipp 1/2020). Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit stufte das Mittel und seine Abbauprodukte in einer Mitteilung Mitte Dezember als «wahrscheinlich krebserregend» ein. Deshalb ist es seit dem 1. Januar verboten.
Doch das ist nicht sämtlichen Gemeinden und Wasserversorgern bekannt. K-Tipp-Leserin Rebecca Cornelia Forster aus Oberbipp BE erkundigte sich Ende Dezember bei der Gemeinde nach heiklen Stoffen im Trinkwasser. Laut dem Bundesamt sind die Trinkwasserversorger rechtlich verpflichtet, die Bürger über die Qualität des Wassers zu informieren.
Abbauprodukte sind «automatisch relevant»
Die Gemeinde Oberbipp teilte Forster mit, dass man in einer Probe Rückstände von drei Chlorothalonil-Abbauprodukten gefunden habe. Bei einer der Substanzen war der Höchstwert überschritten worden. Doch der Wasserverbund Bipperamt AG wiegelte gegenüber Forster ab: Dieses Abbauprodukt sei nicht relevant, weshalb keine Massnahmen ergriffen werden müssten.
Das ist falsch, wie das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit dem K-Tipp bestätigt: Da die Muttersubstanz Chlorothalonil als krebserregend eingestuft worden sei, würden alle Abbauprodukte «automatisch als relevant» gelten. Der Wasserverbund Bipperamt schreibt dem K-Tipp, man habe diese Info «leider erst im Januar» erhalten.
Die Gemeinde Wiedlisbach BE schrieb im Newsletter vom 19. Dezember ebenfalls von einem Chlorothalonil-Abbauprodukt, das nicht relevant sei. Dem K-Tipp sagt die Gemeinde, dass der Newsletter vor der Veröffentlichung nicht angepasst worden sei.
Andere K-Tipp-Leser berichten von «spärlichen Informationen» durch die Behörden.