Das Versicherungsgericht St. Gallen sprach Klartext: «Es ist notorisch, dass gewisse Vermittler beim Beratungsgespräch die Kunden über die Tragweite ihrer Unterschriften im Unklaren lassen bzw. bisweilen gar absichtlich täuschen.»



Zu beurteilen hatte das Gericht den Fall von Johann Willi aus Mosnang SG. Er hatte Besuch eines Vermittlers. Nach dem ­Be­ra­tungs­gespräch unterschrieb Willi mehrere Papiere. Er war der Meinung, er...