Nein. Sie haben es mit zwei verschiedenen Firmen bzw. juristischen Personen zu tun. Die Tochtergesellschaft, die Ihnen Geld schuldet, ist zwar Franchisenehmerin der Muttergesellschaft, die als Franchisegeberin agiert. Punkto Haftung haben diese beiden Firmen aber nichts miteinander zu tun. Sie sind auch je einzeln im Handelsregister eingetragen. Deswegen ist die «Firmenzentrale» Ihnen gegenüber zu nichts verpflichtet.