Das Obergericht des Kantons Zug hatte einen Landbesitzer verpflichtet, seine Thuja-Hecke auf eine Höhe von 1,8 Meter zu stutzen – obwohl die kantonalen Vorschriften eingehalten waren. Geklagt hatte die Hausbesitzerin über ihm. Sie argumentierte, die hohe Hecke raube ihr die Sicht auf den Zugersee. Das Obergericht schrieb, die Hecke vermittle «einen massivst sichtbehindernden Gesamteindruck». Das Bundesgericht hat dies bestätigt. Die Frau habe früher eine «fantastische» und «atemberaubende» Seesicht gehabt. Die rechtliche Grundlage dafür ist Artikel 684 des Zivilgesetzbuches, der «übermässige Einwirkung auf das Eigentum der Nachbarn» verbietet.   

Bundesgericht, Urteil 5A_415/2008 vom 12  3. 2009