Ein Mann hatte zwei erwachsene Töchter aus erster Ehe und eine minderjährige Tochter aus zweiter Ehe. Er starb als Arbeitsloser und hatte sein Pensionskassengeld auf einem Freizügigkeitskonto. Von seiner zweiten Frau war er geschieden.



Die minderjährige Tochter hat zwar das Erbe ausgeschlagen - aber sie erhält dennoch die ganze Freizügigkeitssumme von rund 157 000 Franken. Das Bundesgericht hat entschieden, dass Freizügigkeitsleistungen nicht in den Nachlass fallen, sondern...