Angestellte mit einem Lohn von mindestens 21 150 Franken pro Jahr müssen ab ihrem 25. Geburtstag Sparbeiträge an die Pensionskasse zahlen. Dieses Altersguthaben folgt den Versicherten bis zur Pensionierung. Kündigt jemand seine Stelle und tritt nicht sofort eine neue an, muss er das Geld auf einem Freizügigkeitskonto einer Bank parkieren. Gemäss der Sozialversicherungsstatistik beliefen sich die so parkierten Guthaben 2013 auf rund 49,5 Milliarden Franken.
Die Pensionskassen legen offen, wie viel sie erwirtschaften. In den letzten drei Jahren lagen die durchschnittlichen Renditen zwischen 6,2 und 7,4 Prozent («Saldo» 11/2015). Verzinsen mussten sie die Altersguthaben aber nur mit 1,5 bis 1,75 Prozent.
Kein gesetzlicher Mindestzins
Doch wie viel die Stiftungen der Banken mit den Freizügigkeitsgeldern der 2. Säule verdienen, bleibt im Dunkeln. Denn sie sind nicht verpflichtet, ihre Jahresrechnung zu veröffentlichen. Transparent ist nur, dass sie aktuell für die rund 50 Milliarden Franken Altersguthaben nur gerade zwischen 0 und 0,8 Prozent Zins bezahlen. Einen gesetzlichen Mindestzinssatz gibt es nicht.
Kürzlich hat die Stiftung Auffangeinrichtung BVG die Zahlen für das letzte Jahr veröffentlicht. Bei dieser Stiftung landen alle Gelder der 2. Säule von Angestellten, die ihrer Pensionskasse nicht rechtzeitig meldeten, wohin das Alterskapital überwiesen werden soll.
Gemäss Jahresbericht verwaltet die Stiftung rund 900 000 Freizügigkeitskonten mit einem Kapital samt Rückstellungen von gut 7,25 Milliarden. Damit erzielte die Stiftung letztes Jahr eine Rendite von 4,9 Prozent – obwohl sie fast die Hälfte der Guthaben im wenig lukrativen Schweizer Geldmarkt investiert hatte. Verzinst hat die Stiftung die Sparguthaben mit 1 Prozent. Der Gewinn von rund 190 Millionen Franken geht laut Geschäftsleiter Max Meili in die Reserven. Falls auch die Banken mit dem Geld der Freizügigkeitsstiftungen einen Ertrag von 4,9 Prozent erzielten, flossen gut 2 Milliarden Franken in ihre Kassen. Bei einer Verzinsung mit 0,8 Prozent verbliebe Ihnen ein Gewinn von gut 1, 6 Milliarden.
Banken sagen nichts zu Gewinnzahlen
Der K-Tipp wollte wissen, wie viel die Stiftungen der Banken mit den Freizügigkeitsguthaben tatsächlich verdienten. Doch keine der angefragten Banken wollte diese Frage beantworten.
Migros-Bank-Sprecher Urs Aeberli erklärt, der Jahresbericht der Freizügigkeitsstiftung werde «mangels Interesse der Öffentlichkeit nicht mehr publiziert». Die Gelder würden bei der Migros-Bank angelegt und die Kontoguthaben als Kredite vergeben. Laut Na- talie Waltmann von der Coop-Bank ist der Geschäftsbericht der Freizügigkeitsstiftung nicht öffentlich. Ähnlich tönt es bei der Credit Suisse. UBS-Sprecherin Karin Aquilino sagt, die Gelder würden auf einem Sparkonto bei der UBS AG hinterlegt. Die Swisscanto Freizügigkeitsstiftung publiziert gemäss ihrem Sprecher Roland Kaufmann ebenfalls weder Erfolgsrechnung noch Bilanz.