Nein. Sie haben im Interesse des Tierhalters gehandelt, als Sie den Hund zum Tierarzt gebracht haben. Jede andere Person in Ihrer Situation hätte das auch getan. Zwar haften Sie dem Tierarzt gegenüber für die entstandenen Kosten, weil Sie das Tier in die Praxis gebracht haben. Sie haben jedoch einen Anspruch darauf, dass Ihnen der Besitzer des Hundes die Behandlungskosten zurückerstattet. Notfalls müssen Sie den Hundehalter betreiben.