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Nein. Zwar hat die Krankheit des Freundes Ihnen beiden einen Strich durch die Ferien gemacht. Statt am Strand oder auf Safari verbrachten Sie die Zeit am Krankenbett. Zweifellos war die Ferienqualität deswegen erheblich beeinträchtigt.
Dennoch ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, Ihnen als Freundin die verdorbenen Ferien gutzuschreiben, denn Sie waren ja immer gesund. Eine nachträgliche Ferienkompensation steht also allein demjenigen Arbeitnehmer zu, der während der Ferien selber so schwer erkrankte, dass die Erholung vereitelt wurde.
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