Eine Filialleiterin erhielt die Kündigung. Während der Kündigungsfrist arbeitete sie in ihren Ferien zweieinhalbTage bei einer Konkurrenzfirma zur Probe. Deshalb wurde sie von ihrem Arbeitgeber fristlos entlassen. Das kommt ihn nun teuer zu stehen: Alle Gerichtsinstanzen waren der Ansicht, dass die Probearbeit bei einem anderen Betrieb während der Kündigungsfrist keine fristlose Entlassung rechtfertigt. Der Arbeit­geber muss der Frau nun rund 50'000 Franken Lohn bis zum Ende der ordentlichen Kündigungsfrist zahlen.

Bundesgericht, Urteil 4A_195/2022 vom 19.4.23