Eine Frau erlitt einen Sehnenabriss in der rechten Schulter, als sie einen gepackten Reisekoffer anheben wollte, der rund 20 Kilo schwer war. Die Generali zahlte die Arztkosten, die Taggelder stellte sie aber bald ein, da es sich nicht um einen Unfall im versicherungstechnischen Sinne handle. Das war im Prinzip richtig. Das Bundesgericht sagt aber, dass die Frau früher bei einem Skiunfall die gleiche Sehne bereits angerissen hatte. Damit war der Skiunfall eine «Teilursache» des Sehnenabrisses – und die Generali muss weiterhin zahlen. 

Bundesgericht, Urteil 8C_656/2008 vom 13. 2. 2009