Nein. Das Geld aus der Säule 3a müssen Sie spätestens beim Erreichen des AHV-Alters beziehen, wenn Sie nicht länger erwerbstätig sind. Wer mehrere 3a-Konten hat, kann diese gestaffelt auflösen, über mehrere Jahre verteilt. Das ist in den meisten Kantonen steuerlich günstiger als ein einmaliger Bezug aller Konten. Ein Bezug ist frühestens fünf Jahre vor Erreichen des AHV-Alters möglich.