Für Apotheker ein Fremdwort
Wenn der Kunde keine Generika verlangt, dann erhält er meist auch keine - das zeigt eine K-Tipp-Stichprobe.
Inhalt
K-Tipp 7/2006
05.04.2006
Marco Diener - marco.diener@ktipp.ch
Es ist beeindruckend: Überall wirbt der Schweizerische Apotheker-Verband für Generika - auf seiner Homepage, in seiner Kundenzeitschrift Astrea und in einem «Beobachter»-Sonderheft. Grundtenor: «Generika sind nicht nur am Boomen, sie sind inzwischen sogar fast ein Muss, wenn Patienten nicht überhöhte Preise für Medikamente bezahlen wollen.»
Nur: Trotz der schönen Worte lassen die Schweizer Apotheker ihre Kunden überhöhte Preise bezahlen. Das zeigt eine K-Tipp-Stichprob...
Es ist beeindruckend: Überall wirbt der Schweizerische Apotheker-Verband für Generika - auf seiner Homepage, in seiner Kundenzeitschrift Astrea und in einem «Beobachter»-Sonderheft. Grundtenor: «Generika sind nicht nur am Boomen, sie sind inzwischen sogar fast ein Muss, wenn Patienten nicht überhöhte Preise für Medikamente bezahlen wollen.»
Nur: Trotz der schönen Worte lassen die Schweizer Apotheker ihre Kunden überhöhte Preise bezahlen. Das zeigt eine K-Tipp-Stichprobe in 50 Apotheken in Basel, Bern, Biel, Luzern und Thun. Ergebnis: Nur in fünf Apotheken schlugen die Angestellten von sich aus ein Generikum vor.
So ging der K-Tipp vor: In den Apotheken fragten die Testkäufer nach dem Schmerzmittel Panadol; dieses ist rezeptfrei. Eine Packung mit 20 Tabletten à 500 Milligramm des Wirkstoffs Paracetamol kostet Fr. 5.90. Die obligatorische Grundversicherung zahlt das Medikament nicht.
Fr. 5.90 oder 2.40 fürs Gleiche
Viele Pharmahersteller bieten Nachahmerpräparate an, so genannte Generika, mit gleichem Wirkstoff in gleicher Dosierung - aber günstiger. Zum Beispiel Acetalgin für Fr. 2.40. Wer Panadol kauft, zahlt 146 Prozent drauf (siehe Tabelle).
Der K-Tipp fragte also zunächst nach Panadol. Sobald die Angestellten das Mittel hervorgekramt hatten, fragten die Tester, ob es ein Generikum gebe. Zum Schluss folgte die Frage, ob das angebotene Generikum auch das günstigste sei.
Ergebnisse:
- Nur fünf Apotheken schlugen von sich aus ein Generikum vor: die Spalen-Apotheke, die Engel-Apotheke und Coop-Vitality in Basel, die Internationale Apotheke in Bern und die Pharmacie du Pont-du-Moulin in Biel.
- Zwei davon boten auf Anhieb Acetalgin an, das günstigste Generikum.
- Nicht einmal die Hälfte der Angestellten beantworteten die Frage nach dem günstigsten Mittel korrekt (siehe Tabelle).
Peinlich in Bern: Seit Anfang Februar nennt sich die Apotheke Wasserfallen neu Generika-Apotheke. Trotzdem erfolgte kein Hinweis auf Generika. Und am Schluss sagte die Angestellte von sich aus, Influbene N sei «das günstigste» Generikum. Doch das ist falsch. Betriebsleiter Daniel Wechsler bestreitet die Vorwürfe.
Der Apothekerverband nahm zur Stichprobe keine Stellung. «Wir prüfen Ihre Fragen», schrieb er. Vor zwei Jahren, als der K-Tipp eine ähnliche Stichprobe durchführte, liess Generalsekretär Marcel Mesnil durchblicken, dass der Patient bei nicht kassenpflichtigen Medikamenten nicht mit einer Beratung rechnen könne. Denn bei diesen Mitteln können Apotheker keine Beratungstaxe verlangen.
Pauschalen & Co.
Das für die K-Tipp-Stichprobe (siehe Haupttext) verwendete Panadol wird von den Krankenkassen nicht bezahlt. Doch auch bei kassenpflichtigen Mitteln lohnt es sich, ein Generikum zu wählen. Denn neu bezahlt man einen Selbstbehalt von 20 statt 10 Prozent, wenn es ein Generikum gibt, das mindestens 20 Prozent günstiger ist als das Original. Oder wenn es mehrere Generika gibt, von denen mindestens zwei Drittel 20 Prozent billiger sind.
Weiterhin 10 Prozent beträgt der Selbstbehalt,
- wenn der Arzt aus medizinischen Gründen auf der Verwendung des Originals beharrt
- und wenn sich der Patient für ein Generikum entscheidet.
Was Sie ausserdem wissen müssen:
- Spezialitätenliste: Sie umfasst 2500 Medikamente, die von den Krankenkassen bezahlt werden, wenn sie von einem Arzt verschrieben wurden.
- Apothekerpauschale: Für rezeptpflichtige Mittel dürfen Apotheker Fr. 4.30 zusätzlich verlangen.
- Patientenpauschale: Weitere Fr. 9.20 verlangen die Apotheker einmal pro Quartal bei rezeptpflichtigen Medikamenten.
- Generikapauschale: Verkauft der Apotheker trotz Original auf dem Rezept ein Generikum, verlangt er dafür 40 Prozent der Preisdifferenz, höchstens aber Fr. 21.60.