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07.09.2022
Nach einem Bachelorstudium in Wirtschaftswissenschaften absolvierte ein Mann in Basel-Landschaft den Zivildienst. Die Ausgleichskasse sprach ihm, gestützt auf einen Praktikantenlohn, 62 Franken pro Tag als Erwerbsersatz zu. Er beschwerte sich – und die Kasse erhöhte den Betrag auf 160 Franken, basierend auf dem Anfangslohn eines Ökonomen. Das Bundesgericht machte das auf Beschwerde des Bundesamts für Sozialversicherungen rückgängig: Ein direkter Berufseinstieg mit Bachelor sei unrealistisch, nach diesem Abschluss absolviere man in der Regel zuerst ein Praktikum.
Bundesgericht, Urteil 9C_586/2021 vom 2. August 2022
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