Nach einem Bachelorstudium in Wirtschaftswissenschaften absolvierte ein Mann in ­Basel-Landschaft den Zivildienst. Die Ausgleichskasse sprach ihm, gestützt auf einen Praktikantenlohn, 62 Franken pro Tag als Erwerbsersatz zu. Er beschwerte sich – und die Kasse erhöhte den Betrag auf 160 Franken, basierend auf dem Anfangs­lohn eines Ökonomen. Das Bundesgericht machte das auf Beschwerde des Bundesamts für Sozialversicherungen rückgängig: Ein direkter Berufseinstieg mit Bachelor sei unrealistisch, nach diesem Abschluss absolviere man in der Regel zuerst ein Praktikum.

Bundesgericht, Urteil 9C_586/2021 vom 2. August 2022