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K-Tipp 3/2007
14.02.2007
Ja. Grundsätzlich kann Ihnen der Arzt jede Aufwendung in Rechnung stellen, die er für Sie erbringt. Deshalb kann er auch für das Ausstellen eines Arztzeugnisses etwas verlangen. Der Betrag von 7 Franken liegt im üblichen Rahmen. Dass Sie dieses Vorgehen nicht kennen, hat einen einfachen Grund: In den meisten Fällen verlangen Ärzte für Zeugnisse keine separate Bezahlung, sondern zählen das Ausstellen zur Konsultation dazu - und dieser Posten taucht später in der «normalen» Rechnung des Arztes auf, die Sie dann bezahlen müssen.
(bw)
(bw)
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