Ja. Grundsätzlich kann Ihnen der Arzt jede Aufwendung in Rechnung stellen, die er für Sie erbringt. Deshalb kann er auch für das Ausstellen eines Arztzeugnisses etwas verlangen. Der Betrag von 7 Franken liegt im üblichen Rahmen. Dass Sie dieses Vorgehen nicht kennen, hat einen einfachen Grund: In den meisten Fällen verlangen Ärzte für Zeugnisse keine separate Bezahlung, sondern zählen das Ausstellen zur Konsultation dazu - und dieser Posten taucht später in der «normalen» Rechnung des Arztes auf, die Sie dann bezahlen müssen.

(bw)