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18.01.2013
Der ledige Zürcher Ingmar Schmid (Name geändert) hat Krebs und muss operiert werden. Damit sich seine Freundin um seine Finanzen kümmern kann, erteilt er ihr eine Bankvollmacht. Er wollte vom K-Tipp wissen: «Muss ich noch mehr vorkehren?»
Die Antwort ist seit Anfang Jahr einfach. Denn im Zivilgesetzbuch gibt es neu den sogenannten Vorsorgeauftrag. Damit kann jede mündige und urteilsfähige Person bestimmen, wer sich um die persönlichen ...
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