Inhalt
Nein. Sie haben erst ein Formular für Mietinteressenten ausgefüllt. Das gilt nicht als Zustimmung zu einem Vertrag, auch nicht als Offerte.
Rechtlich handelt es sich um eine Einladung an den Hausbesitzer, Ihnen eine Vertragsofferte auszustellen. Aus einer Ablehnung dieser Offerte kann keine Entschädigungspflicht für die Interessenten abgeleitet werden. Solche Klauseln in einem Anmeldeformular für Mietinteressenten sind ungültig.
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