Die geschiedene Zürcherin P. J. bereut es, ihren Arbeitsvertrag unterschrieben zu haben. Grund ist die Pensionskasse der Firma: Würde die Mutter dreier erwachsener Kinder vor dem Pensionsalter sterben, erhielten die Nachkommen nur etwa einen Fünftel ihres in der Pensionskasse angesparten Altersguthabens. Der Rest – inklusive der von ihr freiwillig eingezahlten Einkäufe – bliebe bei der Kasse. Die Sachbearbeiterin hat deshalb gekündigt und sucht nun einen B...