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Nein. Der Mieter muss beim Auszug die Wohnung gründlich gereinigt übergeben. Zudem ist er für den kleinen Unterhalt verantwortlich. Das bedeutet, dass er zum Beispiel einen defekten Duschschlauch oder den WC-Deckel ersetzen muss. Für normale Gebrauchsspuren muss der Mieter hingegen nicht aufkommen. Dazu zählen helle Flecken von Möbeln und Bildern an der Wand, kleine Kratzer im Parkett und dass Dübellöcher sauber zugespachtelt sind. In den meisten Fällen können Mieterinnen und Mieter die Dübellöcher selber fachgerecht zuspachteln.
Will der Vermieter, dass die Dübellöcher von einem Fachmann repariert werden, so darf er das. Er kann aber nicht verlangen, dass der Mieter die Kosten dafür übernimmt.
Der «Saldo»-Ratgeber «Das Mietrecht im Überblick» hilft Ihnen, damit Sie mit Ihrem Vermieter auf Augenhöhe verhandeln
können. Er enthält zudem viele praktische Tipps und Musterbriefe. Bestellen Sie das Buch (4. Auflage, 141 Seiten, Fr. 27.–) auf www.ktipp.ch.
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