Nein. Sie erhalten zwar eine Rechnung vom Tierarzt, und die müssen Sie auch begleichen. Doch Sie können Ihre finanziellen Umtriebe als Schaden­ersatz vom Halter des freilaufenden Hundes ver­langen. Denn dieser hat sein Tier offensichtlich nicht genügend beaufsichtigt und haftet daher für den Schaden, den sein Hund angerichtet hat.

Übrigens: Viele hilfreiche Informationen rund ums Thema Tierrecht finden Sie auch im Internet unter der Adresse www.tierimrecht.org.