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06.03.2012
Nein. Sie erhalten zwar eine Rechnung vom Tierarzt, und die müssen Sie auch begleichen. Doch Sie können Ihre finanziellen Umtriebe als Schadenersatz vom Halter des freilaufenden Hundes verlangen. Denn dieser hat sein Tier offensichtlich nicht genügend beaufsichtigt und haftet daher für den Schaden, den sein Hund angerichtet hat.
Übrigens: Viele hilfreiche Informationen rund ums Thema Tierrecht finden Sie auch im Internet unter der Adresse www.tierimrecht.org.
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