Sie schreiben, dass Sparer mit Säule-3a-Fondsanteilen ihre jetzigen Börsenverluste realisieren müssen. Denn bei Erreichen des AHV-Pensionsalters muss man solche Wertschriftenanteile verkaufen. Ich habe ein Freizügigkeitskonto (2. Säule), bei dem ich das Geld ebenfalls in Wertschriften investiert habe. Womit ist zu rechnen, wenn ich jetzt eine neue Stelle antrete und mein Freizügigkeitsgeld in die neue Pensionskasse einbringe? Muss man solche Wertschriftenanteile ebenfalls zwingend verkaufe...