Für PK-Einkauf Verluste realisieren?
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K-Tipp 19/2002
13.11.2002
Sie schreiben, dass Sparer mit Säule-3a-Fondsanteilen ihre jetzigen Börsenverluste realisieren müssen. Denn bei Erreichen des AHV-Pensionsalters muss man solche Wertschriftenanteile verkaufen. Ich habe ein Freizügigkeitskonto (2. Säule), bei dem ich das Geld ebenfalls in Wertschriften investiert habe. Womit ist zu rechnen, wenn ich jetzt eine neue Stelle antrete und mein Freizügigkeitsgeld in die neue Pensionskasse einbringe? Muss man solche Wertschriftenanteile ebenfalls zwingend verkaufe...
Sie schreiben, dass Sparer mit Säule-3a-Fondsanteilen ihre jetzigen Börsenverluste realisieren müssen. Denn bei Erreichen des AHV-Pensionsalters muss man solche Wertschriftenanteile verkaufen. Ich habe ein Freizügigkeitskonto (2. Säule), bei dem ich das Geld ebenfalls in Wertschriften investiert habe. Womit ist zu rechnen, wenn ich jetzt eine neue Stelle antrete und mein Freizügigkeitsgeld in die neue Pensionskasse einbringe? Muss man solche Wertschriftenanteile ebenfalls zwingend verkaufen und damit auch Verluste in Kauf nehmen?
Ja. Wer eine neue Stelle antritt und in die Pensionskasse des neuen Betriebs eintritt, muss Freizügigkeitskonten auflösen und das Geld in die neue Pensionskasse mitbringen. Dies gilt seit Anfang 2001.
Freizügigkeitsgelder sind «parkierte» Pensionskassengelder. Sie sind auf einem Freizügigkeitskonto zwischengelagert, falls jemand längere Zeit keine Arbeitsstelle hat.
Für Sie heisst das im Grundsatz: Sie müssen bei Stellenantritt die Wertschriftenanteile verkaufen und Ihre jetzigen Verluste realisieren. Das gilt auch, wenn Sie das Freizügigkeitskonto vor 2001 eröffnet haben.
In der Praxis wird das Ganze allerdings nicht so heiss gegessen:
- Sie müssen nur so viel mitbringen, wie für den Einkauf in die neue Pensionskasse nötig ist. Die Summe hängt unter anderem davon ab, wie gut die Leistungen der neuen Pensionskasse sind. Es lohnt sich, vorher bei der neuen Pensionskasse zu fragen.
Machen Sie die Kasse darauf aufmerksam, dass Sie den nicht benötigten Betrag auf dem Freizügigkeitskonto lassen möchten.
- Die neue Kasse wird Sie zwar auffordern, allfällige Freizügigkeitsgelder einzubringen. Aber sie wird nicht insistieren, denn sie kann gar nicht wissen, ob Sie überhaupt ein solches Konto (oder allenfalls zwei) haben.
Folge: Trotz klarer gesetzlicher Vorschrift liegt nach wie vor viel Geld auf Freizügigkeitskonten. Folgende Punkte sollte man beachten:
- Wer Pensionskassengeld zwischenlagern muss, hat die Wahl zwischen Freizügigkeitskonto und -police. Das Konto ist die bessere Wahl.
- Auf Freizügigkeitskonten müssen die Banken das Geld nicht obligatorisch mit 4 Prozent verzinsen, wie das bei den Pensionskassen noch der Fall ist. Ab Januar gilt bei den Pensionskassen ein Satz von mindestens 3,25 Prozent.
Auf Freizügigkeitskonten geben die Banken derzeit im Schnitt 2,0 bis 2,5 Prozent.
- Falls Sie das Geld auf einem Konto und dort in Wertschriftenanteilen an der Börse platziert haben, so können Sie beim Erreichen des gesetzlichen Pensionierungsalters dieses Investment noch fünf Jahre lang steuerfrei stehen lassen. Dies gilt auch bei frühzeitiger Pensionierung. So können Sie eine allfällige Börsenbaisse aussitzen (anders als bei der Säule 3a, siehe K-Tipp 17/02).
(em)