Nein. Sie müssen die Rechnung nicht begleichen. Ist die Arbeit der Schneiderin schlicht unbrauchbar und eine Nachbesserung nicht mehr möglich, müssen Sie die Hose nicht annehmen. Zudem schuldet man in solchen Fällen dem Vertragspartner bzw. der Vertragspartnerin auch kein Geld. Im Gegenteil: Sie können jetzt von der Schneiderin sogar noch Schadenersatz für die kaputte Hose verlangen.