Ginge es nach dem Wortlaut des Kleingedruckten, wäre die Sache eigentlich klar. Denn in den Bedingungen der Visa-Firmenkarte der Cornèr Bank steht unmissverständlich: «Der Inhaber und die Firma haften solidarisch für die Zahlung der jährlichen Gebühr» und für alle weiteren «Verpflichtungen, die durch die Benützung der Karte entstehen» - also für sämtliche Einkäufe und Bargeldbezüge.



Der «Inhaber» ist in diesem Fall die angestellte Person, auf deren Namen die Kart...