Nein. Ihr Verhalten war nur fahrlässig. Sie müssen sich zwar einen Vorwurf gefallen lassen, weil Sie sich nicht auf die Arbeit konzentriert haben. Das ist allerdings nur eine leichte Fahrlässigkeit. Deshalb darf Ihr Arbeitgeber den Schaden nicht vom Lohn abziehen. Nur bei grober Fahrlässigkeit oder Absicht müssen Angestellte für den Schaden vollumfänglich aufkommen; bei mittlerer Fahrlässigkeit müssen sie allenfalls einen Teil davon über­nehmen.


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