Eine Frau knickte beim Laufen auf dem Trottoir mit dem Fuss ein und holte sich so eine Verstauchung des Fussgelenks und eine Bänderläsion. Besondere Umstände waren nicht im Spiel. Ihre Unfallversicherung wollte für die anschliessende Arbeitsunfähigkeit kein Taggeld zahlen.

Sie muss aber, sagt das Bundesgericht. Die Begründung: Zwar sei normales Gehen «eine alltägliche Lebensverrichtung». Im konkreten Fall aber sei das Einknicken wegen eines Fehltritts passiert – und dieser «äussere Faktor» mache aus dem Fehltritt eine «unfallähnliche Körperschädigung» bzw. einen Unfall.

Bundesgericht, Urteil 8C_822/2007 vom 5. 8.